User illegaler Film-Plattformen wie kino.to müssen künftig mit Strafverfolgung rechnen. Das Amtsgericht Leipzig stellte in seinem Urteil gegen einen Betreiber des kriminellen Netzwerkes kino.to fest, dass auch das so genannte Streaming „dem Grunde nach“ einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt.
Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ in seiner aktuellen Ausgabe meldet, müssen User von Raubkopie-Seiten, die beim Streaming einen Film teilweise auf dem eigenen Rechner zwischenspeichern, also künftig mit Strafverfolgung rechnen.
Bisher galt die Frage noch als juristische Grauzone. Praktisch dürfte den Magazin zufolge die Verfolgung wegen der Masse der Fälle allerdings schwierig sein. Der in Leipzig verurteilte Ex-Mitbetreiber von kino.to hatte durch die Urheberrechtsverstöße über 300.000 Euro Reingewinn erzielt. Dafür erhielt er drei Jahre und fünf Monate Haft. [fp]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com