In einem zivilrechtlichen Verfahren hat das Landgericht Hamburg den Betreiber einer illegalen Live-Streaming-Plattform für Sky Inhalte und dessen technischen Dienstleister, der die dazugehörige Hardware geliefert hat, zu Schadensersatz verurteilt.
Nach Sperrungen illegaler Plattformen im Januar meldet der Pay-TV-Anbieter Sky jetzt auch juristischen Erfolg. Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist die erste zivilrechtliche Verurteilung zu Schadensersatz wegen illegalen Sky Streamings im Rahmen einer Gesamtschuld. Der Anbieter Stream4u.tv muss demnach 18.000 Euro Schadensersatz leisten.
Das Urteil bedeutet dem Pay-TV-Anbieter zufolge, dass der Lieferant wegen Beihilfe als Gesamtschuldner (nach § 830 II BGB) ebenfalls für den vollen Betrag haftet, da ihm laut Landgericht bewusst war, dass die gelieferte Hardware zur illegalen Verbreitung von Sky Inhalten genutzt wurde.
Somit setzt sich jeder technische Dienstleister, der über die illegale Nutzung seiner Dienste von Sky informiert wird, einem erheblichen Haftungsrisiko aus, wenn er nicht unverzüglich reagiert und seine Leistung einstellt.
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