Urteil: Sat.1-Werbetrenner verletzen Rundfunkstaatsvertrag

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Werbetrenner, in denen neben dem Hinweis auf Werbung auch Programmhinweise gegeben werden, verstoßen laut dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gegen Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag. Ein aktuelles Urteil betrifft den Sender Sat.1, der gegen ein Verbot geklagt hatte.

Werbetrenner, in denen der Zuschauer auf das unmittelbar folgende Programm hingewiesen wird, sind als solche nicht zulässig, da bei diesen keine klare Trennung von Werbung und Programm erfolgt. Dies bestätigte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 29. April. Damit bestätigten die Richter ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße, in dem die vom Privatsender Sat.1 verwendeten Werbetrenner beanstandet wurden.

Laut der Argumentation der Richter hätten Werbetrenner auf TV-Sendern den Auftrag, den Zuschauer unmittelbar auf die bevorstehende Werbung hinzuweisen. Sat.1 hatte diese Funktion jedoch mit Programmhinweisen kombiniert und damit gegen das Trennungsgebot von Werbung und Programm verstoßen. Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen werbliche und redaktionelle Inhalte klar voneinander getrennt sein.
 
Im Falle von Sat.1 hätten die verwendeten Werbetrenner zudem optisch und akustisch anderen verwendeten Programmelementen zu stark geähnelt. Ursprünglich hatte die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) den Verstoß beanstandet. Die für Sat.1 zuständige Landeszentrale für Medien- und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) hatte daraufhin einen entsprechenden Beschluss gefasst, gegen den der Sender jedoch geklagt hatte.
 
Der Fall lenkt einmal mehr die Aufmerksamkeit auf die für die Sender immer problematischere Regelung der TV-Werbung. Besonders im Hinblick auf die zunehmende Konkurrenz durch Online-Videodienste werden die derzeitigen Vorgaben selbst von Vertretern der Landesmedienanstalten mittlerweile oft als zu unflexibel angesehen. Die Sender selbst befürchten einen zunehmenden Wettbewerbsnachteil im Vergleich mit neuen Wettbewerbern, die weniger strengen Regelungen unterliegen. [ps]

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6 Kommentare im Forum
  1. AW: Urteil: Sat.1-Werbetrenner verletzen Rundfunkstaatsvertrag Wozu die Aufregung? Eine Sendung, die angeblich dem gezeigten Werbespot ähnelt, möchte ich mir zum Beispiel nicht ansehen.
  2. AW: Urteil: Sat.1-Werbetrenner verletzen Rundfunkstaatsvertrag Also wenn die Zuschauer einen Hinweis brauchen, um zwischen Werbung und Programm unterscheiden zu können, liegt wohl größeres im Argen Übrigens ist das größere Werbe-Problem der klassischen TV-Sender das Gießkannen-Prinzip – und wenn 'nen Single Windel-Werbung sehen muss, ist das für den Werbenden Geld- und für den Zuschauer Zeitverschwendung.
  3. "Jetzt nur eine Minute Programm - dann Werbung" So könnte die Aussage von Sat.1 künftig lauten und sie würden sicher straffrei davonkommen.
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