Ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ermöglicht es Menschen mit geringen Einkommen künftig, sich leichter von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen. Diese dürfen das Existenzminimum laut Entscheidung der Richter nicht belasten.
Wenn die Rundfunkgebühr ein geringes Zusatzeinkommen oder den Zuschlag auf Sozialleistungen oder Arbeitslosengeld übersteigen, müssen die Öffentlich-Rechtlichen auf den fehlenden Rest verzichten, führte das Bundesverfassungsgericht in seiner am Donnerstagabend vorgelegten Urteilsbegründung aus. In Zukunft dürfen die Gebühren nur noch so hoch bemessen werden, dass das Existenzminimum nicht angetastet wird. Die Rundfunkgebühr, auch wenn der Betrag absolut nicht sehr hoch sei, stelle sonst eine „intensive und wiederkehrende Belastung“ für die Betroffenen dar.
Dem Urteil vorausgegangen war die Beschwerde eines Rentners und einer alleinerziehenden Sozialhilfeempfängerin. Beide lebten knapp an der Existenzgrenze, mussten aber den vollen Gebührensatz bezahlen, weil sie einen geringen Zuschlag erhielten, der sie über die festgesetzte Mindestgrenze hob. Daraufhin verlangte der öffentlich-rechtliche Rundfunk die vollen Rundfunkgebühren.
Nachdem die Alleinerziehende und der Rentner Beschwerde beim Verfassungsgericht eingelegt hatten, zogen die Öffentlich-Rechtlichen die Gebührenerhebung zurück. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Rahmen des Kostenersatzes nun dennoch über die beiden Fälle. Ab 2013 ändert sich der rechtliche Rahmen durch die Einführung der neuen haushaltsbezogenen Rundfunkgebühr (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). [su]
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