Die Bedeutung des Internets hat in der Gesellschaft stark zugenommen. Deshalb rechtfertigt ein defektes Kabel auch eine Mietminderung, wie das Landgericht Essen urteilte.
Ohne Internet geht im modernen Alltag für viele Menschen kaum etwas. Deshalb kommt ein Ausfall für viele einer Katastrophe gleich. Fällt nun das Internet und das Telefon durch einen Kabeldefekt in einer Mietswohnung aus, rechtfertigt dies sogar eine Mietminderung, wie das Landgericht Essen urteilte.
Nach Ansicht der Richter ist die „Verfügbarkeit von Telefon und Internet in der heutigen Zeit essentiell“, der Defekt einer Telefonleitung ist daher auch keine „unerhebliche Tauglichkeitsbeeinträchtigung“. Vielmehr stelle diese einen „zur Minderung berechtigenden Mangel der angemieteten Wohnung dar“, wie es im Urteil weiter heißt. Auch hält das Gericht eine Mietminderung von zehn Prozent für gerechtfertigt.
Für die Behebung des Defekts ist allerdings nicht der Vermieter zuständig, dafür müsse der Mieter mit dem zuständigen Telekommunikationsunternehmen in Verbindung treten. Wie die Zeitschrift „NJW-Spezial“ berichtet, gilt der Anspruch der Mietminderung nur, wenn die Telefonleitung Bestandteil der Mietsache ist. [buhl]
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