Urteil: Medienwächter dürfen Pornoplattformen sperren lassen

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Gericht, Urteil; © Jamrooferpix - stock.adobe.com
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Wer seine finanziellen Interessen über den Jugendschutz stellt, muss auch Anordnungen zur Sperrung dulden – hat jetzt der Pornhub-Betreiber erfahren müssen.

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat Eilanträge der Aylo Freesites Ltd. gegen die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) gegenüber der Tele Columbus AG angeordneten Sperrung ihrer deutschsprachigen Internetangebote Pornhub und Youporn abgelehnt. Der Sperrverfügung lag eine Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten zugrunde.

Die Anträge der Aylo Freesites Ltd. sind laut dem Beschluss des Gerichts bereits unzulässig, berichtet die mabb. Das VG äußert nachdrücklich, dass die Aylo Freesites Ltd. beharrlich rechtskräftige und vollziehbare Untersagungsverfügungen und damit die Verbindlichkeit gerichtlicher Entscheidungen als wesentliches Element des Rechtsstaatsprinzips missachte. Diese Missachtung geltenden Rechts sei umso verwerflicher, als dies den Belangen des Kinder- und Jugendschutzes diene, denen die Rechtsordnung eine überragende Bedeutung beimesse. Die Aylo Freesites Ltd. habe über Jahre hinweg ihre eigenen finanziellen Interessen über das verfolgte Ziel des Jugendschutzes gestellt und versuche nun, mit Hilfe des Gerichts dieses missbräuchliche, von der Rechtsordnung nicht gebilligte Verhalten fortzusetzen.

„Wir freuen uns, dass das Gericht klare Worte für das skrupellose Verhalten der Aylo Freesites Ltd. gefunden hat. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, sich im Netz sicher zu bewegen. Es geht ausdrücklich nicht um ein allgemeines Verbot von Online-Pornografie für alle Altersgruppen, sondern allein darum, dass insbesondere Kinder keinen Zugang zu diesen entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten haben“, so mabb-Direktorin Dr. Eva Flecken.

Die Aylo Freesites Ltd. kann gegen die beiden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 32 L 25/25 und VG 32 L 26/25) innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Das Verfahren geht zurück auf ein Verfahren der Landesanstalt für Medien NRW aus dem Jahr 2020, in dem die Landesanstalt für Medien NRW der Aylo Freesites Ltd. die Verbreitung der oben genannten Angebote außerhalb geschlossener Benutzergruppen untersagte. Da die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen die Aylo Freesites Ltd. erfolglos blieb, entschieden sich die Landesmedienanstalten zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen in Deutschland ansässige Access-Provider.

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