Seit Jahren aus dem Fernsehen verschwunden, ist nun auch vor Gericht das letzte Wort zur „Super Nanny“ gesprochen: Nach einem Urteil des Landgerichts Köln darf das Online-Portal Fernsehkritik-TV einen kritischen Beitrag nur noch zensiert zeigen.
Die umstrittene Reality-Sendung „Super Nanny“ von RTL beschäftigte nicht nur die Zuschauer, sondern trotz ihres Endes 2011 in den letzten Jahren auch die Gerichte. Dabei stand die Art und Weise der Präsentation wegen teils die Menschenwürde verletzender Folgen durchaus kritisch im Blickpunkt, wie auch ein Urteil aus dem Jahr 2014 belegt. Auch das Online-Portal Fernsehkritik-TV hatte sich in einem Beitrag 2011 sehr kritisch mit der Sendung um Katharina Saalfrank auseinandergesetzt. Wie das Landgericht Köln am Freitag entschied, darf dieser Beitrag nur noch zensiert gezeigt werden.
In dem Beitrag hatte eine der teilnehmenden Familien in einem Interview behauptet, die als Vermittlerin und Erzieherin auftretende Saalfrank habe selbst zu Gewalt zwischen den Familienmitgliedern angestiftet und sei kaum vor Ort gewesen. Das Urteil gab der ehemaligen „Super Nanny“ nun in sieben von acht Unterlassungsforderungen recht. Da Aussage gegen Aussage stand, hätte Fernsehkritik-TV mehr Beweise liefern müssen, was das Online-Portal nicht tat.
Eine Berufung gegen das Urteil wird es nicht geben. „Wir erkennen das Urteil an. Da Frau Saalfrank längst keine Rolle mehr im deutschen Fernsehen spielt und ihre Sendung schon vor Jahren eingestellt wurde, sehen wir keine Notwendigkeit weiterer Maßnahmen“, ließ Fernsehkritik.TV verlauten. [buhl]
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