Urteil: Keine Schönheits-OPs vor 23.00 Uhr im Fernsehen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem Berufungsverfahren Ende März bestätigt, dass Schönheitsoperationen, die der Unterhaltung dienen, im Fernsehen nur im Nachtprogramm gezeigt werden dürfen.

Gegenstand des Prozesses waren einer Pressemitteilung der bayerischen Landesmedienanstalt (BLM) vom Dienstag zufolge zwei Folgen der MTV-Serie „I Want To Have A Famous Face“, in der sich junge Erwachsene einer Schönheitsoperation unterzogen haben um ihrem prominenten Vorbild ähnlicher zu sehen. Die BLM hatte eine Sendezeitbeschränkung für die beiden Folgen erlassen, nachdem die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) entschieden hatte, dass TV-Formate, in denen Schönheitsoperationen zu Unterhaltungszwecken angeregt, durchgeführt oder begleitet werden, grundsätzlich nicht vor 23.00 Uhr gezeigt werden dürften.
 
MTV hatte gegen die Beschränkung der beiden Folgen, die bereits im Juli und August 2004 zwischen 21.30 und 22.30 Uhr ausgestrahlt worden waren, geklagt. Bereits 2009 war in mehreren Urteilen die Beschränkung durch die BLM und die KJM grundsätzlich vom Verwaltungsgericht München bestätigt worden. Für eine der betroffenen Folgen wurde jedoch eine Ausstrahlung ab 22.00 Uhr gestattet – diese Entscheidung wurde vom Verwaltungsgerichtshof nun aufgehoben. Andere Episoden der MTV-Serie, die vor 23.00 Uhr ausgestrahlt wurden, waren bereits 2009 als Verstoß gegen den Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV) eingestuft worden.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass die beiden Folgen geeignet seien, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Als verbindlich sei dabei die Aussage von Sachverständigen der KJM angesehen worden.
 
Der Präsident der BLM und Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Wolf-Dieter Ring erklärte, dass solche Sendungen häufig die Gesundheitsrisiken von Schönheitsoperationen verharmlosen würden. „Vor allem, wenn sie sich direkt an Jugendliche wenden, bei denen die Akzeptanz des eigenen Körpers in einer bestimmten Altersphase zur Identitätsfindung gehört, ist das kritisch zu sehen“, begründete Ring die jugendschutzrechtliche Problematik der beiden Folgen.
 
MTV hat nun noch die Möglichkeit, eine Revision des Urteils vor dem Bundesverwaltungsgericht anzustreben. [js]

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4 Kommentare im Forum
  1. AW: Urteil: Keine Schönheits-OPs vor 23.00 Uhr im Fernsehen Davon ließe sich ableiten, daß die optimale Sendezeit von Boulevardmagazinen von 23 Uhr bis Mitternacht wäre. Da das vielen zu spät ist, kommt man von den krummen Zeiten nicht weg.
  2. AW: Urteil: Keine Schönheits-OPs vor 23.00 Uhr im Fernsehen Werden also für Interessenten derartiger Formate die Festplattenrekorder angeworfen. Als ob die Sendezeit (+23.00 h) irgend ein Hindernis darstellt.
  3. AW: Urteil: Keine Schönheits-OPs vor 23.00 Uhr im Fernsehen Schaue solchen Müll zwar nicht, aber in Zeiten von PVR solcher Jugendschutz überflüssig. Die kleinen Teenies können sicher Google bedienen
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