Urteil: Keine Rundfunkabgaben für beruflich genutzte Zweitgeräte

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Keine Rundfunkgebühr für nicht ausschließlich privat genutzte PCs, die als Zweitgeräte in einem Haushalt verwendet werden: Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass für beruflich genutzte Zweitgeräte kein Abgaben erhoben werden dürfen.

Nach dem Urteile vom Mittwoch (Az. BVerwG 6 C 15.10, 45.10 und 20.11) sind neuartige Empfangsgeräte, die als Zweitgerät auch beruflich genutzt werden, von Gebühren befreit. Dabei ist es nach der Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht unerheblich, ob das Erstgerät auch in dem beruflich genutzten Bereich der Wohnung bereitgehalten wird, erklärte das Institut für Urheber und Medienrecht in einer Mitteilung vom Donnerstag. [js]

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14 Kommentare im Forum
  1. AW: Urteil: Keine Rundfunkabgaben für beruflich genutzte Zweitgeräte Und hier zur Ergänzung der Link zu der offiziellen Pressemitteilung des Bundesveraltungsgerichts: Bundesverwaltungsgericht | Pressemitteilung Nach allem was zu hören ist, haben die Rundfunkanstalten um den letzten Euro gekämpft und das eigene Rechtsempfinden ist dabei ziemlich verletzt worden. Schön, daß es doch noch Gerichte gibt, die den Rechtsabteilungen der Öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten hin und wieder Paroli bieten.
  2. AW: Urteil: Keine Rundfunkabgaben für beruflich genutzte Zweitgeräte Meinst Du die, die immer behauptet haben, ab 2013 würden wir alle nur noch 10 EUR im Monat bezahlen. Und ansosten solle bloß alles beim alten bleiben ....?
  3. AW: Urteil: Keine Rundfunkabgaben für beruflich genutzte Zweitgeräte 10€? Das wäre schön und vor allem angemessen für das was man mir bietet. Ich befürchte aber, dass das ganze mit einer Erhöhung für uns enden wird. Die Spitzel GEZ muss doch ausgebaut werden. Das will doch finanziert sein.
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