Keine Rundfunkgebühr für nicht ausschließlich privat genutzte PCs, die als Zweitgeräte in einem Haushalt verwendet werden: Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass für beruflich genutzte Zweitgeräte kein Abgaben erhoben werden dürfen.
Nach dem Urteile vom Mittwoch (Az. BVerwG 6 C 15.10, 45.10 und 20.11) sind neuartige Empfangsgeräte, die als Zweitgerät auch beruflich genutzt werden, von Gebühren befreit. Dabei ist es nach der Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht unerheblich, ob das Erstgerät auch in dem beruflich genutzten Bereich der Wohnung bereitgehalten wird, erklärte das Institut für Urheber und Medienrecht in einer Mitteilung vom Donnerstag. [js]
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