Das „Schmähgedicht“ von Jan Böhmermann, dass zu einer Staatsaffäre geführt hatte, wird nicht vollständig verboten. Das entschied das Hamburger Landgericht am Freitag, bestimmte Passagen dürfen aber weiterhin nicht veröffentlicht werden.
Auch fast ein Jahr nach Uraufführung beschäftigt das „Schmähgedicht“ von Jan Böhmermann die Gerichte. Das Gedicht, welches den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan unter der Gürtellinie angriff, war vom ZDF-Satiriker als Beispiel für in Deutschland nicht erlaubte „Schmähkritik“ vorgetragen wurden. Ein komplettes Verbot des Gedichtes, wie von Erdogan gefordert, wird es jedoch nicht geben. Dies entschied das Landgericht Hamburg am Freitag.
Allerdings dürfen bestimmte Passagen nicht weiter in der Öffentlichkeit vorgetragen werden, womit die einstweilige Verfügung, die das Gericht im Mai 2016 erlassen hatte, bestätigt wird. Das im „Neo Magazine Royale“ vorgetragene Gedicht hatte sich zu einer Staatsaffäre ausgeweitet, in deren Verlauf die deutsche Regierung eine Strafverfolgung Böhmermanns erlaubte.
Die Ermittlungen waren jedoch im Oktober von der Staatsanwaltschaft Mainz eingestellt worden, auch eine erneute Beschwerde Erdogans gegen diese Entscheidung wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz als unbegründet zurückgewiesen. Das Teilverbot des Gedichts ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht weiter verhandelt werden. Die Anwälte beider Parteien wollten bei einer Niederlage auch den weiteren Rechtsweg beschreiten. Ein endgültiges Ende der Streitigkeiten wird wohl noch länger auf sich warten lassen. [buhl]
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