Das Kanzleramt muss laut einer Gerichtsentscheidung auf Medienanfragen zum Prozess des Fernsehsatirikers Jan Böhmermann gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bestimmte Auskünfte erteilen.
Das sagte ein Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag, nachdem zuvor der „Tagesspiegel“ darüber berichtet hatte (Montag).
Böhmermann hat Merkel wegen ihrer kritischen Einschätzung seines Schmähgedichts auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan verklagt. Sie hatte das Gedicht nach Angaben des Regierungssprechers 2016 „bewusst verletzend“ genannt. Später bezeichnete die Kanzlerin ihre Aussage als „Fehler“. Das damals in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragene Gedicht über Erdogan hatte einen diplomatischen Eklat ausgelöst.
Die Klage wird an diesem Dienstag vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Laut Gericht will Böhmermann dem Kanzleramt die Äußerung untersagen lassen. Nach Angaben des „Tagesspiegels“ hat das Verwaltungsgericht am Freitag „das Kanzleramt zu verschiedenen Auskünften über das Verfahren sowie den vorgerichtlichen Streit zwischen den beiden Parteien verpflichtet (Az.: VG 27 L 82.19)“.
Es bestehe zu bestimmten Fragen ein „presserechtlicher Auskunftsanspruch“, sagte der Gerichtssprecher. Er konnte am Sonntag jedoch nicht sagen, in welchem Umfang zu welchen Fragen.
Aus der Gerichtsbegründung zum Urteil in dem Eilverfahren zitierte der „Tagesspiegel“, die Angelegenheit sei „Gegenstand aktueller bundesweiter Berichterstattung“, die Reaktion der Kanzlerin habe damals ein „großes Echo“ gefunden. Die Presse sei auf behördliche Informationen angewiesen, um ihre Kontroll- und Vermittlungsfunktion wahrnehmen zu können. [dpa]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com