Wegen schlechter Kritiken auf einer Internetseite klagte ein Augsburger Unternehmen gegen Google. Der Suchmaschinenbetreiber sollte nicht mehr auf die entsprechende Seite verweisen. Das Landgericht Augsburg wies die Klage ab.
Ein Unternehmen aus dem Raum Augsburg ist mit einer Klage gegen Google gescheitert. Das Unternehmen wollte erreichen, dass der Suchmaschinenbetreiber nicht mehr auf eine Internetseite verweist, auf der negative Bewertungen über den Kläger zu lesen sind. Das Augsburger Landgericht habe die Klage am Montag abgewiesen, erläuterte ein Gerichtssprecher (Az.: 034 O 275/16).
Da der Betreiber der Internetseite mit anonymen Bewertungen nicht greifbar war, war das Unternehmen gegen Google juristisch vorgegangen. Die Richter konnten auf der Bewertungsseite aber keine klaren Rechtsverletzungen erkennen. Nach Ansicht des Gerichts sind die etwa zwei Jahre alten Kommentare von der Meinungsfreiheit gedeckt. Deswegen dürfe Google auch weiterhin den Nutzern der Suchmaschine die entsprechende Seite anzeigen. Einen Unterlassungsanspruch gebe es in diesem Fall nicht. [dpa/buhl]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com