Teilnehmer von Doku-Soaps wie „Frauentausch“ müssen nicht damit rechnen, durch die Nachbearbeitung der Beiträge lächerlich gemacht zu werden. Das Urteil des Berliner Landgerichts zum Fall einer fünffachen Mutter, die an der RTL2-Sendung mitgewirkt hatte, könnte weitreichende Folgen haben.
Wie die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Samstagsausgabe berichtete, hat das Berliner Landgericht Ende Juli zum Fall einer fünffachen Mutter geurteilt, die in einer Anfang 2008 ausgestrahlten Folge der RTL2-Sendung „Frauentausch“ mitgewirkt hatte. Diese hatte nach der Ausstrahlung der Sendung geklagt, weil sie sich aufgrund der nachträglichen Bearbeitung der aufgenommenen Szenen verspottet fühlte. Der Klage der Kandidatin auf Unterlassung hat das Landgericht jetzt stattgegeben.
Wie die Richter urteilten, müssen Kandidaten, die freiwillig und gegen Aufwandsentschädigung an einer Sendung mitwirken, die den Eindruck erweckt, dokumentarischen Charakter zu haben, nicht mit einer Nachbearbeitung rechnen, die nur das Ziel der Verspottung hat. Der Mitwirkungsvertrag, den die Klägerin im Vorfeld der Sendung unterschreiben musste, habe den Eindruck erweckt, das Format sei vorrangig dokumentarischen Charakters. Durch die Nachbearbeitung des Bildmaterials seien die Frau und ihre Familie jedoch medial vorgeführt worden.
Die Produktionsfirma Constantin Entertainment hatte den Einwand gebracht, der Klägerin sei das Format bekannt gewesen. Diesen ließen die Richter jedoch nicht gelten und machten klar, dass die Mitarbeiter der Firma ausdrücklich hätten darauf hinweisen müssen, „dass sich die Beklagte die nachträgliche Bearbeitung der Aufnahmen vorbehält und dies dazu führen kann, dass Familienmitglieder lächerlich gemacht und verspottet werden.“
Nach dem Urteil des Berliner Landgerichts darf die betreffende Folge der Sendung nicht mehr ausgestrahlt werden. Eine geforderte Geldentschädigung der Klägerin wurde jedoch abgewiesen, da die Frau zwar in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei, eine besonders schwere Verletzung, welche für eine Entschädigung maßgeblich gewesen wäre, hätte jedoch nicht vorgelegen. Welche Auswirkungen das Urteil auf das Format „Frauentausch“ und auf ähnliche Sendungen haben wird, ist derzeit noch unklar. [ps]
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