Das Bundeskartellamt will den Plänen der privaten Medienkonzerne Pro Sieben Sat 1 und RTL für den Betrieb einer gemeinsamen Video-Plattform im Internet offenbar endgültig Einhalt gebieten.
Die Behörde bestätigte der „Financial Times Deutschland“ (Freitagsausgabe) vorab eine offizielle Bekanntgabe der Entscheidung am heutigen Freitag. Am Vormittag hieß es dann in einer offiziellen Pressemitteilung des Bundeskartellamts, die zwischenzeitlich erfolgte Stellungnahme der Sendergruppen zu der vorläufigen Einschätzung vom Februar habe die wettbewerblichen Bedenken der Behörde nicht ausräumen können.
„Insbesondere zeigten sich die Unternehmen nicht bereit, an der geplanten Konzeption des Vorhabens grundlegende Änderungen vorzunehmen“, so die Kartellhüter. Eine weitergehende Öffnung der Plattform in technischer Hinsicht sowie für andere Anbieter sei nach wie vor nicht angeboten worden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen habeneinen Monat Zeit Beschwerde einzulegen, über die dann das OLG Düsseldorfentscheiden würde. RTL und Pro Sieben Sat 1 kündigten gegenüber der „FTD“ bereits die Prüfung rechtlicher Schritte an.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: „Die Gründung der gemeinsamen Plattform würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken. Wir haben uns auch umfassend mit den möglichen Vorteilen einer neuen Video-on-Demand-Plattform befasst. In der konkret geplante Form bietet das Projekt jedoch keine Gewähr dafür, die zu erwartenden Nachteile für den Wettbewerb aufzuwiegen.“
Bereits Ende Februar war das Bundeskartellamt nach einer vorläufigen Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass die Gründung der gemeinsamen Plattform in der geplanten Form das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken würde. Die Koordinierung geschäftlicher Interessen über das Gemeinschaftsunternehmen würde darüber hinaus einen Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen darstellen (DF berichtete).
Zuletzt hatte die „Wirtschaftswoche“ über Pläne von Pro Sieben Sat 1 und RTL Deutschland berichtet, durch Einschaltung eines neutralen Betreibers das vorzeitige Aus für das Projekt abzuwenden. Unter anderen waren der Internet-Konzern 1&1, die Telekom oder der Axel-Springer-Verlag als potenzielle Kandidaten gehandelt, die ein Portal nach Vorbild des US-amerikanischen Hulu technisch betreuen und zentral vermarkten könnten. Ein Ansatz, der die Wettbewerbshüter offenbar nicht überzeugte.
Die Sendergruppen RTL und Pro Sieben Sat 1 hatten eine gemeinsame werbefinanzierte Plattform geplant, über die Nutzer kostenlos Nachrichtensendungen, TV-Serien, Filme und Shows bis zu sieben Tage nach der Ausstrahlung im Fernsehen abrufen können. An dem Projekt sollen sich nach den Plänen auch andere Sender, darunter ARD und ZDF, beteiligen können. Das Kartellamt hatte den privaten Sendergruppen zuletzt bis zum 10. März eine Frist zur neuerlichen Stellungnahme eingeräumt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
Update 9.20 Uhr: Offizielle Stellungnahme des Bundeskartellamts ergänzt[ar]
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