Stefan Raab verkaufte dieses Jahr seine Anteile an Brainpool. DasLandgericht Köln interveniert nun. Eine Entscheidung steht jedoch noch aus.
Das Landgericht Köln hat möglicherweise konzernrechtliche Bedenken gegen den geplanten Verkauf der Anteile von Stefan Raab (51) an der Produktionsfirma Brainpool. Dies ist aber nur ein vorläufiger Zwischenstand aus einer Verhandlung am Donnerstag, eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen.
Im März hatte der frühere Entertainer seine Beteiligung von 12,5 Prozent an der Kölner Firma an den französischen Fernsehproduzenten Banijay verkauft. Dagegen erwirkte Brainpool-Gründer Jörg Grabosch jedoch eine einstweilige Verfügung.
Das Gericht habe die Parteien nun zu Vergleichsgesprächen aufgefordert, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Bis zum 9. August sollen sie mitteilen, ob sie sich außergerichtlich einigen konnten. Falls das nicht gelingt, will das Gericht am 23. August eine Entscheidung verkünden. Grabosch will auch seine Abberufung als Geschäftsführer verhindern, doch hier sieht das Gericht eher weniger Chancen.
Raab war Ende 2015 vom Bildschirm verschwunden. Seit Ende der 90er Jahre hatte ihm Brainpool mit vielen ProSieben-Sendungen den Weg zu großer Popularität geebnet. Heute produziert Brainpool Formate wie „Schlag den Henssler“, „Pussy Terror TV“ mit Carolin Kebekus und „Pastewka“.
Mit Raabs Anteilen hätte Banijay mit 62,5 Prozent die eindeutige Mehrheit an Brainpool. [dpa]
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