Update: ARD & ZDF: Schadensersatz für ihr Technik­institut

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Zum Patentstreit zwischen dem Institut für Rundfunktechnik (IRT) und seinem früheren Patentanwalt vor dem Landgericht München 1 hat der Bayerische Rundfunk folgende Pressemitteilung herausgegeben.

Im Patentstreit zwischen dem Institut für Rundfunktechnik (IRT) und seinem früheren Patentanwalt vor dem Landgericht München 1 haben die Verfahrensbeteiligten (IRT/Patentanwalt/Verwaltungsgesellschaft) die zwischen ihnen bestehenden zivilrechtlichen Auseinandersetzungen abschließend mit einem Gerichtsvergleich beigelegt.

Infolge des geschlossenen gerichtlichen Vergleichs erklären die Parteien gegenüber der Staatsanwaltschaft München I, dass sie wechselseitig kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung der jeweiligen Strafanzeigen haben. Die Parteien und die Gesellschafterversammlung des IRT haben erklärt, dass mit Zahlung des Vergleichsbetrags sämtliche Forderungen im Sinne des §73e STGB erloschen sind. 
 
Über die Details der Vereinbarung wurde Stillschweigen vereinbart. 
 
Unter Berücksichtigung des extrem komplexen Sachverhalts des Patentfalls und der damit verbundenen Risiken jahrelanger zivilrechtlicher Streitigkeiten sehen beide Parteien mit dem Vergleich das Hauptziel einer schnellen, wirtschaftlich vernünftigen Lösung auch mit Rücksicht auf die Arbeitnehmererfinder erreicht. 
 
Das IRT nimmt weiterhin seinen vormaligen Patentverwerter sowie deren vormalige Vorstände auf Schadensersatz in Anspruch.  

[PMa]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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