UPC Cablecom lässt Verbreitungspflicht für Jugendsender prüfen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Stein des Anstoßes gelangt nun bis an das Bundesgericht: Das Urteil des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts vom 23. August über die Verbreitungsverpflichtung für den Jugendsender Joiz soll geprüft werden. So will es der Kabelnetzbetreiber UPC Cablecom.

Am 23. August 2011 stellte das Bundesverwaltungsgericht der Alpenrepublik in einem Urteil eine analoge Verbreitungspflicht für den Jugendsender Joiz über alle relevanten TV-Anbieter fest. UPC Cablecom muss das seit dem 29. März 2011 ausgestrahlte private Fernsehangebot damit nicht nur digital, sondern auch analog in seine Kabelnetze einzuspeisen. Joiz wird seit Sendestart allerdings ausschließlich im digitalen Angebot von UPC Cablecom verbreitet und ist nach Darstellung des Unternehmens damit „praktisch flächendeckend“ in der Deutschschweiz empfangbar.

Das angefochtene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stützt die Verfügung des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) vom 10. November 2010 (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). Laut BAKOM habe der Kabelnetzbetreiber einen besonderen Beitrag zum verfassungsmäßigen Leistungsauftrag von Radio und Fernsehen zu erbringen. Daher sei ein unentgeltliches analoges Programmangebot unerlässlich.

UPC Cablecom sieht die zusätzliche analoge Verbreitung von Joiz dagegen als nicht gerechtfertigt an. So sei es unverhältnismäßig, dafür im TV-Angebot mit 36 Sendern ein „seit Jahrzehnte etabliertes, deutschsprachiges Service Public-Vollprogramm entfernen zu müssen“. Der erwartete Reichweitengewinn von Joiz stehe dazu in keinem Verhältnis.
 
Das Programmangebot von Joiz richtet sich an eine Kernzielgruppe im Alter von 15 bis 29 Jahren. Derzeit wird es sowohl über die digitalen Angebote von UPC Cablecom und Swisscom TV als auch über die Online-TV-Dienste wie Zattoo, Wilmaa oder Teleboy verbreitet. Seit neuestem wird das Programm zudem als Live-Stream in HD-Qualität über die Webseite des Senders verbreitet. Somit kann fast jeder Haushalt in der Deutschschweiz unentgeltlich auf die Inhalte zugreifen. [nn]

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2 Kommentare im Forum
  1. AW: UPC Cablecom lässt Verbreitungspflicht für Jugendsender prüfen Jugendsender im Analog-Netz. Guter Witz.
  2. AW: UPC Cablecom lässt Verbreitungspflicht für Jugendsender prüfen Vor allem wenn ich Jugendsender wäre mit Verbreitungsinteresse, dann würde ich auf eine unverschlüsselte digitale Einspeisung meines Programms setzen. Das wäre kostengünstiger als eine Analogverbreitung
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