Ende Januar wurde Unitymedia von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) wegen Entscheidungen im Zuge der Analogabeschaltung zu einem Bußgeld verurteilt. Der Kabelnetzbetreiber will jedoch nicht zahlen und legt Einspruch ein.
In Sachen Analogabschaltung im Kabel ist Unitymedia Vorreiter und hat bereits im Sommer 2015 die ersten Schritte dazu unternommen. Dabei machte sich der Kabelnetzbetreiber nicht nur Freunde. Im Januar verhängte die Landesanstalt für Medien (LfM) in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von 25.000 Euro gegen Unitymedia. Gegen diese Entscheidung hat das Unternehmen nun Einspruch eingelegt.
Grund für die Strafe war, wie Unitymedia-Pressesprecher Olaf Winter gegenüber DIGITAL FERNSEHEN betonte, der „Vorwurf eines möglichen Formfehlers bei der Planung und Umsetzung der Partagierung“. Im Zuge der Analogabschaltung hatte der Kabelnetzbetreiber die Sender Phoenix und 3Sat sowie Arte und den Kinderkanal auf einem analogen Kanal zusammengelegt, dabei jedoch die LfM nicht ausreichend konsultiert.
Jedoch sei die Partagierung selbst nicht beanstandet worden, sodass diese auch nicht rückgängig gemacht werden muss. Das Schicksal der vier betroffenen Sender könnte auch weiteren Sendern drohen, wenn die Analogabschaltung fortgesetzt wird. „Über die weiteren Digitalisierungsschritte werden wir zeitnah informieren. Hier arbeiten wir vertrauensvoll mit den für uns zuständigen Landesmedienanstalten zusammen“, erklärte Winter das weitere Vorgehen.
Digital seien alle öffentlich-rechtlichen Sender schließlich uneingeschränkt und unverschlüsselt zu empfangen. Über die Erfolgsaussichten des Einspruchs wollte sich Unitymedia nicht äußern und schiebt den Ball auf die Seite der LfM, die die Sache unter Berücksichtigung der Argumente von Unitymedia neu prüfen wird. [buhl]
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