Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia Kabel BW plant vorerst nicht, rechtliche Schritte wegen der gekündigten Einspeiseverträge von ARD und ZDF einzuleiten, wie Unternehmenssprecher Johannes Fuxjäger gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de bestätigte. Das aktuelle Finanzierungsmodell halte man aber weiter für „angemessen“.
Statt sich dem Beispiel Kabel Deutschlands anzuschließen und die beiden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wegen der gekündigten Einspeiseverträge vor Gericht zu ziehen, setzt Unitymedia Kabel BW lieber weiter auf Verhandlungen. „Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass ARD und ZDF ein ebenso großes Interesse haben wie wir, dass ihre Programme über die werthaltigste Infrastruktur Deutschlands transportiert werden“, sagte Unternehmenssprecher Johannes Fuxjäger gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de.
Zudem gehe man davon aus, dass ARD und ZDF erkennen, dass die Verbreitung ihrer Programme „nicht zum Nulltarif möglich ist“. In diesem Sinne teilt Unitymedia Kabel BW die von Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ proklamierten Auffassung, dass die Öffentlich-Rechtlichen auch weiterhin für die Verbreitungsleistung der Kabelnetzbetreiber zahlen sollten.
„Aus unserer Sicht ist unser Finanzierungsmodel angemessen“, sagte der Unternehmenssprecher und wies an dieser Stelle darauf hin, „dass die Kabelentgelte im internationalen Vergleich sehr niedrig ausfallen.“
Als Begründung für diese Haltung führte Unitymedia Kabel BW das Verlangen „nach einem zukunftssicheren Netz für TV-und Mehrwertdienste bis in den ländlichen Raum“ ins Feld, dass sowohl Wirtschaft und Politik als auch die Bevölkerung und die Programmveranstalter selbst teilen. Um eine solche Plattform für Dienste und Anwendungen betreiben zu können, bedürfe es hoher Investitionen und einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit.
Das Verhalten der öffentlich-rechtlichen Sender wirke dem aber entgegen. „Das leistungsfähige Kabel kann den Sendern zukünftig große Wachstumschancen eröffnen – diese Möglichkeit wird durch die diskriminierende Infrastrukturpolitik der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nun konterkariert“, erklärte Fuxjäger. Dennoch sei man bei Unitymedia Kabel BW zuversichtlich, über Verhandlungen eine vertragliche Lösung im Sinne der Kunden zu finden. Rechtliche Schritte schließt man von Seiten des Kabelnetzbetreibers aber nicht aus. Zunächst wolle man die Kündigungsschreiben von ARD und ZDF einer genauen Prüfung unterziehen, bevor eine Entscheidung über diese Frage getroffen wird.
Am 30. Juli hatte Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein gegenüber der „FAZ“ angekündigt, gegen die Kündigung der Einspeiseverträge für die Kabel-Verbreitung von ARD und ZDF Klage einzureichen. Laut von Hammerstein seien die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten verpflichtet, für die Einspeisung ihrer Programme zu zahlen. Von Hammerstein beruft sich bei seiner Argumentation auf ein Gutachten der Hamburger Medienwissenschaftler Hans-Heinrich Trute und Roland Broemel. Demnach seien die Kabelnetzbetreiber zwar laut Rundfunkstaatsvertrag dazu verpflichtet, die Programme zu verbreiten, aber nicht kostenlos. [fm]
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