Das ungarische Parlament hat am Montagabend den von der EU angeregten Änderungen im Mediengesetz zugestimmt. Das heftig kritisierte Gesetz war von der Europäischen Kommission in vier Punkten beanstandet worden.
Die Änderungen betreffen vor allem bestimmte Internetdienste, ausländischen Medienanbieter sowie die ausgewogene Berichterstattung. Im Februar hatte die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes die Änderungen bereits begrüßt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Der Nachrichtenagentur dpa zufolge war Kroes als Gast bei der Abstimmung anwesend. Die Neuauflage sei aufgrund eines „Dialogs“ zwischen Budapest und Brüssel zustande gekommen. Die Anwendung des Gesetzes werde jedoch „mit fortgesetzter Aufmerksamkeit“ beobachtet, sagte Kroes nach Angaben der ungarischen Nachrichtenagentur MTI.
Eine der am heftigsten kritisierten Passagen im Mediengesetz war die Registrierung bei der neugeschaffenen Medienbehörde. Nach der Änderung müssen Medienanbieter sich erst 60 Tage nach Beginn ihrer Tätigkeit registrieren. Zudem gelten On-Demand-Dienste im Internet nun als allgemein zugängliche Medien und sind daher nicht mehr zu journalistischer „Ausgewogenheit“ verpflichtet. Ferner werden Weblogs nicht mehr als Medienerzeugnisse definiert. Damit fallen sie nicht mehr in den Geltungsbereich des Gesetzes. Gestrichen wurde zudem das Verbot von „Beleidigungen“ von Personen oder Gruppen. Das Verboten der „Hetze“ gegen Personen, Nationen sowie gegen ethnische oder religiöseGruppen bleibt bestehen.
Ebenfalls kritisiert wurden die hohen Geldbußen bei Verstößen gegen das Gesetz. Gegen ausländische Anbieter von Medienprodukten werden zukünftig keine Geldbußen mehr verhängt. In Ungarn verbreitete, ausländische Medieninhalte müssen bei Verstößen jedoch „andere rechtliche Konsequenzen“ befürchten, schrieb die Agentur MTI. Ungarische Medienanbieter, die mit ihrem Sitz „nur deshalb in ein anderes EU-Land umgezogen sind, um dem ungarischen Mediengesetz auszuweichen“, müssten jedoch weiterhin Geldstrafen befürchten, schrieb MTI weiter. [js]
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