Der ORF muss laut einem Gerichtsbeschluss eine Geldstrafe zahlen, weil er mit Fernsehwerbung für eine Casting-Action des Radiosenders Ö3 gegen das von den Medienhütern auferlegte Crosspromotion-Verbot verstoßen hat.
Dabei kommt die öffentlich-rechtliche Sendenanstalt laut einem Bericht der Nachrichtenagentur APA vom Dienstag allerdings vergleichsweise glimpflich davon. Die zuständigen Richter verhängten eine Geldbuße von lediglich 4 000 Euro, nachdem mehrere private Wettbewerber einen Exekutionsantrag bei Gericht gestellt hatten. Auch die Anwaltskosten der Gegenseite muss der ORF übernehmen.
Konkret ging es bei der Entscheidung um TV-Trailer, in denen auf „Ö3 Castings“ im Vorfeld der Unterhaltungsshow „Die große Chance“ hingewiesen wurde sowie um Trailer zur Off-Air-Veranstaltung „Ö3 Blobbing“. Der ORF darf laut österreichischem Medienrecht im Fernsehen allerdings ausschließlich sendebezogene Programmhinweise ausstrahlen.
Die Richter befanden, die beanstandeten Trailer seien „im Sinne einer Imagewerbung für Ö3 werblich gestaltet und dazu geeignet, TV-Seher in das Programm von Ö3 zu ziehen, weil diese davon ausgehen könnten, dass die beworbenen Ö3-Veranstaltungen auch Gegenstand der Berichterstattung des Senders sind“. [ar]
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