
Leipzig – Die Sender der ARD löschen derzeit umfangreiche Inhalte von ARD-Onlineangeboten. Laut ARD betrifft das Inhalte, die künftig vor allem aufgrund der begrenzten gesetzlichen Verweildauerregelungen wegfallen müssen.
Aufgrund der Verbotsliste des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags und im Vorgriff auf den Abschluss der Dreistufentests im Sommer 2010 müssen Internetnutzer schon jetzt auf umfangreiche Inhalte von ARD-Onlineangeboten verzichten. Nach ARD-Angaben löschen schon jetzt viele ihrer Sender Inhalte, die künftig vor allem aufgrund der begrenzten gesetzlichen Verweildauerregelungen wegfallen müssen
Auf einer Sitzung informierten sich Intendantinnen und Intendanten der Sendeanstalt über den aktuellen Sachstand zur Überführung des ARD-Telemedienbestands. ARD-Vorsitzenden Peter Boudgoust sagte: „Seit einem Jahrsind mehr als 100 000 Dokumenteaus den ARD-Onlineangeboten genommen worden. Die von einigen Verlegern und ihren Verbänden unterstellte Expansion der ARD im Internet ist daher ein unhaltbarer Vorwurf.“
Beliebte Inhalte der ARD im Internet müssten aus dem Netz genommen werden. Und die Möglichkeit, ARD-Sendungen zeitlich unbegrenzt abzurufen, seien bereits jetzt vielfach eingeschränkt. Das sei vor allem schade, weil die Inhalte vor allem wegen der vielen Audios und Videos für die Gebührenzahler einen deutlichen Mehrwert im Netz böten.
So werden beispielsweise ab Anfang Juni 2010 allein auf sportschau.de nach Angaben des WDR nur noch 50 bis 60 Prozent der Inhalte online sein, die den Nutzern noch ein Jahr zuvor zur Verfügung standen. Auch der NDR hat in den vergangenen Wochen mehr als die Hälfte seines Online-Angebotes gelöscht. Mit 79 Prozent liegt der Anteil entfernter Inhalte auf den Nachrichten- und Wirtschaftsseiten bei NDR.de besonders hoch.
Bereits zum 1. Juni 2009 hatte die ARD Angebote, wie das Virtuelle Tierheim des WDR, diverse Rechner (z.B. KfZ-, Steuerrechner, Stromtarife, Telefontarife, Krankenkassentarife, Telefontarife), allgemeine Veranstaltungs- und Kulturkalender, Jobbörsen oder die Urteilsdatenbank von ARD-Ratgeber Recht vom Netz genommen.
Zu den 20 Verboten im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gehört auch eine flächendeckende lokale Berichterstattung. Sendungen über sportliche Großereignisse wie die Bundesliga müssen bereits nach 24 Stunden aus dem Netz genommen werden. Gekaufte Spielfilme und Serien dürfen überhaupt nicht online gestellt werden. [mw]
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