Ein britischer Fußballprofi hat beim Londoner Gericht Beschwerde gegen den Social-Network-Dienst Twitter eingereicht, nachdem über den Dienst Details über eine eventuelle Affäre des verheirateten Profisportlers bekannt geworden sind. Nun rebelliert eine schottische Tageszeitung.
Wie in der Montagsausgabe der britischen Tageszeitung „Guardian“ zu lesen ist, habe ein Twitter-Nutzer Einzelheiten über die Liaison preisgegeben. Danach hätten mehre Personen auf der Seite behauptet, den Fußball-Casanova erkannt zu haben. Es soll sich dabei um einen Spieler der ersten englischen Liga handeln. Die Anwälte des Sportlers haben daraufhin am Mittwoch beim Londoner Gericht Beschwerde gegen die Betreiber des Online-Dienstes sowie gegen die Nutzer des Kurznachrichtendiensteseingereicht, welche die Anwälte für die Verbreitung der Nachricht verantwortlich machen.
Wie der Spiegel am Samstag berichtete, habe der Fußballer eine sogenannte „super-injunction“ erwirkt. Demnach dürfe nicht einmal berichtete werden, dass es verboten sei über etwas zu berichten. Am Sonntag umging der „Sunday Herald“ dieses Verbot und hat ein Foto des Fußballprofis als Titelbild abgedruckt, der eine Affaire mit dem Model und Big-Brother-Sternchen Imogen Thomas haben soll. Das Blatt zensierte das Bild mit Hilfe eines dünnen, schwarzen Balkens über den Augen des Spielers, auf dem das Wort „censored“ zu lesen war. Darunter schrieben sie, dass ihnen eigentlich nicht gestattet war über die gerichtliche Verfügung des Fußballers zu berichten.
Der Twitter-Zwischenfall heizt die Diskussion um die Kontrolle von Social-Media-Diensten in Großbritannien weiter auf, in der viele Promis einen Privatkrieg gegen die Nutzer von sozialen Netzwerken führen – vor allem online. Auf der einen Seite sehen die Celebreties ihre Privatsphäre gefährdet, andererseits wäre eine Kontrolle ein Eingriff in die Meinungsfreiheit.
Die aktuelle Beschwerde gegen das Unternehmen dürfte jedoch kaum erfolgreich sein, denn wie ein Londoner Richter bereits erklärte, sind sowohl Twitter als auch die Nutzer des Dienstes so gut wie nicht zu kontrollieren. Einstweilige Verfügungen und gerichtliche Anordnungen seien fast nicht durchzusetzen. Twitter habe sich dazu noch nicht geäußert. [rh]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com