TV-Werbung für Glücksspiel: Was ist erlaubt und was nicht?

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Online Casinos sind im Trend, denn sie bieten unabhängig von Dresscode oder Öffnungszeiten die Möglichkeit, rund um die Uhr Glücksspiel zu genießen. Spannende Spiele, attraktive Angebote für Neukunden, die virtuellen Spielbanken fahren einiges auf, um ihre Kunden anzulocken.

Schwierig wird es allerdings mit der Werbung im TV, denn hier hat der Glücksspielstaatsvertrag dafür gesorgt, dass die sorglose Zeit der Werbeeinblendungen zur Prime-Time nicht mehr ohne Weiteres möglich sind. Aber was ist überhaupt noch erlaubt und wo muss sich das Online Casino nun eine Alternative suchen? 

Die Lage vor 2021 – verboten, außer in Schleswig-Holstein 

Bis 2021 war Werbung im TV nur für eine bestimmte Gruppe von Casinos erlaubt, für jene, die ihre Lizenz in Schleswig-Holstein erhalten hatten. Viele Nutzer kennen den Zusatz zur Fernsehwerbung: „Dieses Angebot richtet sich nur an Spieler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein“. Grund hierfür war, dass das kleine Bundesland als einziges in Deutschland den Sonderweg ging und Casinos lizenzierte und ihnen damit die Betriebserlaubnis gab. 

In ganz Deutschland war ansonsten die Werbung für Glücksspiel im Fernsehen, aber auch im Internet verboten. Eine einzige Ausnahme betraf Glücksspiele, die von staatlicher Seite angeboten wurden. Lotto, Toto und auch Spiele wie Keno und Eurolotto waren somit auch damals schon erlaubt. Für diese Werbung gab es keine Vorschriften bezüglich der Zeit, es durfte rund um die Uhr geworben werden. 

Am 1. Juli 2021 trat dann der Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland in Kraft und mit ihm kam es zur Legalisierung des Glücksspiels in ganz Deutschland. Nun ist es möglich, für alle Bundesländer eine Lizenz aus Deutschland zu erhalten und damit offiziell Glücksspiel anzubieten. Aber welche Neuerungen bietet das für die TV-Werbe-Industrie? Klar scheint zu sein, dass der Zusatz mit dem Hinweis auf Schleswig-Holstein nun endgültig in die Geschichte eingeht, denn er ward nicht mehr gehört. Aber trotzdem hat die Anzahl der Werbungen nicht frappierend zugenommen! 

Werbung ist erlaubt, aber nur zu bestimmten Uhrzeiten 

Durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag ist in den Medien mehr Werbung möglich. Allerdings gibt es auch hier einige neue Regularien, die dem GlüStV zu entnehmen sind. So ist die Werbung für Sportwetten sowohl im Fernsehen als auch im Radio gänzlich verboten worden. Im Fernsehen darf geworben werden, zwischen 6 und 23 Uhr gibt es aber ein allgemeines Werbeverbot. 

In der Praxis bedeutet dies, dass nur in der Nacht Werbung für Online Casinos laufen darf, also zu jener Zeit, wenn Kinder nicht zuschauen und damit keine Gefahr besteht, dass gefährdete Gruppe Interesse an Glücksspiel aufbauen. 

Wichtig zu wissen: Geworben werden darf nur von Casino, deren Lizenz in Deutschland ausgestellt wurde. Werbung für Casinos außerhalb Deutschlands, die mit einer EU-Lizenz aber theoretisch legal genutzt werden können, ist nicht zulässig und wird verboten. Davon ausgenommen ist Sponsoring, wie der nächste Punkt zeigt. 

Sponsoring gehört weiterhin zur rechtlichen Grauzone 

Für Sportvereine war das allumfassende Werbeverbot zu gewissen Uhrzeiten ein Schock. Viele Sportclubs werden von großen Glücksspielanbietern gesponsert, ihre Trikots tragen das entsprechende Logo, die Banderolen im Stadion werden mit Werbeeinblendungen verziert, selbst Namen von Stadien wurden entsprechend angepasst. Dahinter steckt nicht die Liebe zum Glücksspiel durch die Sportclubs selbst, sondern die Finanzierung, die durch Casinos erfolgt. Hier handelt es sich um unverzichtbare Summen für die Clubs, sodass ein generelles Werbeverbot heftige Folgen hätte haben können. 

Und so ist es weiterhin erlaubt, dass während Sportveranstaltungen die Banderole des Sponsors eingeblendet wird und dass die Fußballer und anderen Sportler das Trikot mit dem Logo bestimmter Online Casinos tragen. Diese wird dann auch im TV übertragen, auch außerhalb der gesetzlichen Werbezeiten, wird aber akzeptiert. Eindrucksvoll ist diese indirekte Form der Werbung auch beim Heimstadion der Fortuna Düsseldorf zu sehen, was in der MERKUR Spiel-Arena beheimatet ist. Merkur gehört in Deutschland zu einem der größten Anbieter für Glücksspiel und hat einige eigene Spielotheken am Start. 

Gerichte hatten mit Glücksspielwerbung zu tun 

Ganz so geregelt, wie die Glücksspielwerbung derzeit ist, ging es nicht immer zu. So mussten sich die Gerichte damit auseinandersetzen, ob Werbung aus Schleswig-Holstein im ganzen Bundesland gezeigt werden dürfe. Auch wenn der Zusatz „nur aus Schleswig-Holstein“ dahinter prangte, durften Anbieter wie Drückglück und Wunderino ihre TV-Werbung bundesweit senden, sehr zum Ärger einiger Länder. Es folgte eine gerichtliche Klage, doch mit dem Inkrafttreten des GlüStV im Juli 2021 wurde die Werbung flächendeckend erlaubt, ohne Zusatz des Bundeslandslogans.

Geklagt wurde aber auch gegen die Anbieter Drückglück und Wunderino unter .de-Domain. Die Klage bezog sich darauf, dass unter .com-Domain beide Anbieter auch Glücksspiel anbieten, welches in Deutschland nicht erlaubt sei. Obwohl für die .de-Domains in Schleswig-Holstein eine Lizenz ausgelobt wurde, kam es zum Urteil, dass die Werbung in Deutschland als gesetzeswidrig angesehen wurde. Hierüber entschied der Bundesgerichtshof höchstselbst. 

Stärkste Werbeplattform ist und bleibt das Internet

Das klassische Fernsehen ist vor allem bei jungen Menschen immer weniger interessant. Zugriff erfolgt vor allem dann, wenn große Fußballturniere oder Mannschaftssportarten im Fernsehen laufen. Filme und Co. werden heute bevorzugt über Mediatheken oder Streaming-Dienste wie Netflix geschaut. Die Erreichbarkeit der jungen Zielgruppe über TV-Werbung ist daher deutlich schlechter geworden als noch vor einigen Jahren. 

Dominant ist die Werbung im Internet direkt, hierfür werden Soziale-Netzwerke ebenso genutzt wie Streaming-Dienste, die zu gewissen Uhrzeiten eine entsprechende Werbung vorschalten. Entscheidend ist auch hier, dass Werbung an die Uhrzeit gekoppelt ist. So dürfen im Social-Network in Deutschland tagsüber keine Werbebanner für Casinos ausgestrahlt werden. Innerhalb der zulässigen Zeiten dürfen nur jene Anbieter beworben werden, die in Deutschland eine ordnungsgemäße Lizenz erworben haben. Für alle anderen Anbieter ist Werbung auf deutschen Plattformen untersagt, obwohl grundsätzlich in Deutschland auch bei EU-Casinos gezockt werden darf. 

Eine einzige Ausnahme stellen Sportwetten dar. Sie dürfen ganztags beworben werden, allerdings nicht zu einem Zeitpunkt, wenn gerade eine Live-Übertragung eines Fußballturniers o.ä. stattfindet. Entscheidend ist hierfür auch, dass keine aktiven Funktionäre oder Sportler in die Werbung mit einbezogen werden. Im Stadion ist Dachmarkenwerbung auf Banden und Trikots aber ganztags zulässig. Entscheidend ist, dass es sich hier um indirekte, nicht um direkte Werbung handelt. Der Sportler, mit einem Trikot des Wettanbieters darf nicht explizit für diesen werben, darf sein Trikot aber tragen, auch während einer Live-Übertragung. 

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1 Kommentare im Forum
  1. Was für ein schlecht recherchierter Artikel. Es gibt immer noch Spots die mit dem "Nur für SH" werben oder das "SH" sogar im Namen haben. Dann sieht man diese Spots auch schon oft vor 23 Uhr - besonders auf den kleinen Sendern und den PayTV Sendern.
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