
Leipzig – Für TV-Musiksender könnten schlechte Zeiten anbrechen. Durch den Ausstieg großer, marktführender Musiklabels bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) sind die Sender gezwungen, ihre Rechte direkt bei den Plattenfirmen einzuholen. Dieses könnte teuer werden.
„Die GVL ermöglicht ihren wahrnehmungsberechtigten Herstellern seit über 25 Jahren, auch die Senderechte für Musikvideoclips kollektiv über die GVL wahrnehmen zu lassen. Fernsehsender können seither die Senderechte kollektiv über die GVL lizenzieren. Zuvor wurden diese Rechte grundsätzlich individuell von den jeweiligen Rechteinhabern wahrgenommen, so der Geschäftsführer der GVL, Peter Zombik gegenüber DIGITAL FERNSEHEN.
Die Einnahmen werden dann über einen Verteilschlüssel an die GVL-Mitglieder ausgeschüttet.
Seit jüngster Zeit haben sich die großen Labels Universal, Sony BMG und Warner dazu entschieden, für den Bereich der spezialisierten TV-Musikprogramme zur individuellen Lizenzierung zurückzukehren, so Zombik weiter. Dabei handelt es sich um TV-Musikprogramme, deren Gesamtprogramm mehr als 70 ProzentMusikvideoclips enthält.
Was der Ausstieg für Gründe hat, wollten die Labels gegenüber DIGITAL FERNSEHEN nicht preisgeben. Für Gottfried Zmeck, Vorstandsvorsitzenderder Mainstream Media AG (Hit 24, Goldstar TV), ist es „zweifellos die Intention der Labels, für ihre Promotion-Videos mehr Geld zu bekommen, für die reinen Videoclipsender müsste die Programmbeschaffenheit also teurer werden.“
Dem Rückzug der Labels können sowohl die Sender als auch die GVL nur tatenlos zusehen. „Die GVL hat eine solche Entscheidung zu respektieren,“ erklärt Zombik. „Hinsichtlich der Wahrnehmung seiner Senderechte an Musik-Videoclips ist der Filmhersteller frei in seiner Entscheidung, ob er sie individuell oder kollektiv ausüben will.“
Denn „Musikvideos sind im Rechtssinne Filme. Für die TV-Sendungen müssen daher die Rechte des Filmeherstellers eingeholt werden, ebenso die Nutzungs-Rechte der Filmurheber (Regisseure, Kameraleute, Drehbuchautoren). Diese Rechte liegen bei den Labels als Filmproduzenten und sie können auch außerhalb von Verwertungsgesellschaften vermarktet werden. Eine Zwangslizenz gibt es nicht“, sagt Marco Quirini, Senior Vice President der IMusic1 Media GmbH.
„Die betroffenen Musiksender müssen entweder ihr Programm entsprechend ändern, also den Videoclipanteil verringern, oder eine individuelle Vereinbarung mit dem jeweiligen Label treffen“, so Quirini weiter.
Letztendlich wird den Musiksendern nichts weiter übrig bleiben, als Absprachen mit den Labels zu treffen. Zmeck ist an einer weiteren guten Kooperation mit den betroffenen Labels auf jeden Fall interessiert. Nach seiner Ansicht „müssen die Plattenfirmen ein Interesse daran haben, dass ihre Promotionclips gezeigt werden. Das ist schließlich der Grund, warum solche Videos produziert werden.“[mw]
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