Trotz des in der vergangenen Woche gefällten Urteils des Europäischen Gerichtshof zu grenzüberschreitenden Übertragungen im Bezahlfernsehen, will die englische Premier League weiterhin Pubs verklagen. Begründung: Logos und Musik sind urheberrechtlich geschützt.
Trotzdem Kneipen-Besitzer laut EuGH-Urteil ausländische Decoderkarten kaufen und benutzen dürfen, will die Premier League weiterhin gerichtlich gegen Pubs mit ausländischen Decoderkarten vorgehen, berichtete das Wirtschaftsportal „Business-on“ am Mittwoch. Musik und Logos, die bei den Spielen zu sehen und zu hören sind, seien urheberrechtlich geschützt, begründete die Fußballliga die Entscheidung.
Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem viel beachteten Urteil konstatiert, dass es sich beim Auftaktvideo der Premier League sowie der League-Hymne anders als bei den eigentlichen Spielen um urheberrechtlich geschützte Werke handele. Diese bedürften bei einer öffentlichen Ausstrahlung der Zustimmung des Urhebers. Ob diese Einschätzung einer gezielten juristischen Klage stand hält, müsste allerdings zunächst in einem weiteren Verfahren geklärt werden.
Karen Murphy vom „Red White & Blue“ in Portsmouth hatte sich in einem jahrelangen Rechtsstreit gegen den britischen Ligaverband durchgesetzt und damit die Medienbranche durcheinander gewirbelt. Die Pub-Besitzerin nutzt anstelle der Decoderkarte der heimischen BSkyB-Plattform Sky Digital ein preisgünstigere Angebot des griechischen Wettbewerbs Nova. Daraufhin verklagte die britische Profiliga Murphy und scheiterte vor dem Europäischen Gerichtshof. Laut dessen Urteil verstößt das nationale Verbot ausländischer Decoderkarten gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie gegen das Wettbewerbsrecht der EU. [js]
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