Nachdem der Streit um die Drittsendezeiten bei Sat.1 eskalierte und die Entscheidung der zuständigen Landesmedienanstalt gerichtlich aufgehoben wurde, hat die LMK die Sendestrecken nun erneut vergeben – und zwar an die beiden Anbieter, die bereits seit Jahren den Vorzug erhalten.
In Sachen Drittsendezeiten bleibt bei Sat.1 alles beim alten – so zumindest die Entscheidung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK), die nach dem Eklat um die Sendezeiten für Drittanbieter das Verfahren wieder aufgenommen hat. In ihrer Sitzung vom Montag kam die LMK dabei zu dem Schluss, dass die Angebote der News and Pictures Fernsehen GmbH & Co. KG für die 1. und 2. Sendezeitschiene sowie der DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV Programm mbH für die 3. und 4. Sendezeitschiene den größtmöglichen Vielfaltsbeitrag erwarten lassen. Daher bekamen die beiden Anbieter, die die Sendezeiten bereits seit Jahren bedienen, erneut den Zuschlag.
In ihrer Begründung führte die Landesmedienanstalt an, dass man den Vorgaben des Verwaltungsgerichts entsprechend zunächst einen allgemeinen Kriterienkatalog für die Vergabe erstellt habe, mit dem sich die Angebote der einzelnen Anbieter hinsichtlich ihrer Anteile von Kultur, Bildung und Information bewerten lassen. Im Vergleich mit dem Hauptprogramm wurden dann jene Angebote ausgewählt, die den größtmöglichen Beitrag zur Vielfalt im Programm des Hauptveranstalters erwarten lässt, wie es weiter hieß.
Die Medienhüter hatten die Sendestrecken im ersten Anlauf an diebisherigen Lieferanten DCTP und News and Pictures vergeben, woraufhinder Nachrichtensender N24 und die Produktionsfirma Meta Productions -beide gingen leer aus – Klage gegen die Entscheidung eingereicht habem.Mit Erfolg, denn das zuständige Gericht gab dem Antrag nun statt und hob die Entscheidung der LMK auf. Auch Sat.1 selbst zeigte sich mit der Vergabe der Sendeplätze äußerst unzufrieden und beantragte sogar eine neue Sendelizenz bei der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), die am 1. Juni 2013 in Kraft tritt.
Für den Privatsender stellt sich derzeit ohnehin die Frage, ob er angesichts sinkender Quoten überhaupt noch dazu verpflichtet ist, Sendeplätze für Drittanbieter in seinem Programm freiräumen zu müssen. Im vergangenen Jahr lag der Marktanteil des Senders bereits knapp unter den geforderten zehn Prozent. Da die gesamte Sendergruppe ProSiebenSat.1 aber noch knapp über den nötigen 20 Prozent lag, ist Sat.1 derzeit noch in der Pflicht. Ob dieser Zustand noch gerechtfertigt ist, prüft derzeit die KEK. [fm]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com