TLM: DVB-T kann nicht gefördert werden

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Auf der 8. Sitzung der Thüringischen Landesmedienanstalt (TLM) wurde der Haushaltsplan für 2005 verabschiedet.

Durch die Nichtbeteiligung der Landesmedienanstalten an der Gebührenerhöhung, den Rückgang an Gebührenzahlern in Thüringen und die allgemeinen Preissteigerungen bei den Sach- und Personalkosten wird die Gestaltungsfreiheit der TLM in der kommenden Gebührenperiode zunehmend weiteren Einschränkungen ausgesetzt sein.
 
Weil auch die Technikrücklage weitgehend aufgebraucht ist, muss die TLM die Förderung der terrestrischen Übertragung von digitalen Radioprogrammen (DAB-T) bereits Mitte des nächsten Jahres einstellen. Geplant war das erst für Ende 2005. Auch für die Förderung der terrestrischen Übertragung bundesweiter digitaler Fernsehprogramme an den Senderstandorten Erfurt und Weimar werden keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Fördern wird die TLM jedoch weiterhin die Kosten für die Zuführung der lokalen Fernsehprogramme in die Kabelnetze oder (in zwei Fällen) an die Sender.
 
In der vorletzten Sitzung beschloss die Versammlung, bei der Aufstellung künftiger Haushaltspläne Einsparungen bei der Technikförderung vorzunehmen. Dennoch waren bereits bei einzelnen Ansätzen Einsparungen auch beim Bürgerrundfunk erforderlich. Die Errichtung eines weiteren Offenen Kanals wird daher nicht mehr möglich sein. Eine kleine Rücklage wird der Erneuerung und Ersatzbeschaffung der Studiotechnik in den Offenen Kanälen dienen.
 
In der allgemeinen Diskussion befasste sich die TLM mit der Entwicklung der ansässigen lokalen Fernsehveranstalter. Die Thüringer Rundfunklandschaft wird in großem Umfang auch durch die kleinen lokalen Fernsehveranstalter geprägt. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Förderung der Leitungskosten der größeren Veranstalter durch die TLM zu einer erkennbaren Stabilisierung geführt hat. Die Lokal-TV-Ver­anstalter haben kleine Verbreitungsgebiete, ein geringes Werbeaufkommen, aber hohe Programm- und Verbreitungskosten.
 
Zur Aufrechterhaltung dieser für die Thüringer Bevölkerung wichtigen lokalen Angebote beschloss die Versammlung, die bisherige Förderrichtlinie bis Ende 2008 zu verlängern und die Förderung auch nach dem 4. Betriebsjahr mit der letzten Degressionsstufe fortzuführen. [lf]

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