„The Sun“ erwirkt im Internetvideo-Streit Grundsatzentscheidung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Das vom News-Corp-Imperium verlegte Boulevardblatt „The Sun“ hat bei der britischen Regulierungsbehörde Ofcom einen Sieg errungen und damit eine Grundsatzentscheidung herbeigeführt. Demnach sind Videos auf Webseiten von Zeitungen nicht als Video-On-Demand-Angebote einzustufen.

Mit der Entscheidung würden nur solche Webseiten von der Ofcom reguliert werden müssen, welche hauptsächlich Videos anbieten, welche dem klassischen TV-Programm ähneln, berichtet das Webportal „Paid Content“ am Mittwoch. Im Hinblick auf die Entscheidung betonte die Behörde, dass auf demInternetauftritt der „Sun“ noch mehr Inhalte zu finden wären, außerVideos. Es sei sichzu sehr auf den Videobereich konzentriert worden.

Für die mehr und mehr auf digitale Inhalte setzenden britischen Zeitungen und Zeitschriften bedeute das Urteil, dass sie den anhaltend sinkenden Gewinnen ihrer Printveröffentlichungen mit Online-Angeboten wie Videos entgegenwirken könnten. Denn mit den digitalen Angeboten hoffen die Verlage, die Umsätze wieder ankurbeln zu können.
 
Im Februar hatte die Co-Regulierungsbehörde für Video-On-Demand-Dienste, die Authority Of TV On Demand (ATVOD), gefordert, dass Nachrichtenseiten, welche auch Videos anbieten, genauso reguliert werden müssten, wie Internetportale, welche den Nutzern Video-On-Demand-Inhalte anbieten, beispielsweise der iPlayer der BBC. Wäre die Ofcom der Forderung gefolgt, würden für die Internetauftritte der Tageszeitungen eine jährliche Gebühr von bis zu 10 350 Pfund anfallen. Je nachdem, wie hoch deren jährlicher Umsatz ausfällt.
 
Mit der Entscheidung der Regulierungsbehörde können unter anderem auch britischen Zeitungen „The Sunday Times“, „The Independent“, „News Of The World“ und „The Guardian“ aufatmen, welche von der ATVOD in ihrer Forderung mit eingeschlossen wurden. [rh]

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