„The Expendables“: Massenklage gegen Raubkopierer

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Im Februar hatte die Produktionsfirma Nu Image Klage gegen Nutzer der Online-Tauschbörse „BitTorrent“ eingereicht. 23 322 Personen sollen nun angeklagt werden, weil sie den Actionfilm „The Expendables“ illegal bezogen haben sollen.

Es handle sich dabei um die bislang umfangreichste Massenklage gegen Raubkopierer, wie der Branchendienst „Wired“ zum Wochenende berichtete. Nu Image hatte im Februar am Bundesgericht in Los Angeles Klage gegen Unbekannt eingereicht. Am 4. Mai sei dem Gericht eine Liste mit über 20 000 IP-Adressen übergeben worden, hieß es. Besitzer dieser Rechner sollen den Actionstreifen „The Expendables“ von Sylvester Stallone illegal von der Tauschbörse „BitTorrent“ bezogen haben. Dem Bericht zufolge werden die Personen demnächst von dem Gericht kontaktiert.

„Wired“ bietet ein Programm zum Download an, mit dem Nutzer prüfen können, ob auch ihre IP-Adresse betroffen ist. Filmstudios gehen bereits seit Jahren gegen mutmaßliche Raubkopierer vor. Unter anderem gab es Prozesse um Filmtitel wie „Tödliches Kommando – The Hurt Locker Clip“ oder Uwe Bolls „Far Cry“. Laut „Wired“ fand die bisher umfangreichste Sammelklage wegen dem illegalen Bezug eines Erotikfilms statt. [dm]

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18 Kommentare im Forum
  1. AW: "The Expendables": Massenklage gegen Raubkopierer Wer Torrents außer für Linux-Distributionen und ähnliches benutzt, ist selber schuld, und eigentlich auch ziemlich dämlich. Dass Hollywood Schnüffler auf das Netzwerk ansetzt ist ja schon hinreichend Bekannt und Belegt. Deshalb läuft Heutzutage praktisch alles über oneclickhoster wie Rapidshare und co, und da haben sich die Studios schon vergeblich die Zähne ausgebissen.
  2. AW: "The Expendables": Massenklage gegen Raubkopierer und wieder eine meldung der contentindustrie die seher beeindrucken soll, powered by your contentfriendly onlinemedia gähn
  3. AW: "The Expendables": Massenklage gegen Raubkopierer hmm..zu "Hurt Locker" find ich keinerlei Endergebnisse. Nur dass dolle verklagt wurde, aber ob ein Einziger der Verklagten zahlen musste oder gezahlt hat, ist nicht aufzufinden.
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