Für ihre Pläne, die Daten von Entertain-Nutzern aufzuzeichnen, um so die IPTV-Sehgewohnheiten der Zuschauer auszuwerten, bekommt die Telekom massiven Gegenwind von Datenschützern. Auf Anfrage von DIGITALFERNSEHEN.de wies die Telekom die Bedenken zurück und versicherte, die Daten nicht für andere Zwecke zu entfremden.
Vor wenigen Tagen wurden die Kunden des IPTV-Dienstes T-Entertain von der Telekom per E-Mail oder Brief darüber informiert, dass ab dem 16. Juli 2012 Daten über die Sehgewohnheiten der Nutzer erhoben und zum Zwecke der Angebotsverbesserung ausgewertet werden. Pauschal betroffen wären davon zunächst alle Nutzer. Nur wer explizit angibt, seine Daten nicht zur Verfügung stellen zu wollen, wird laut Telekom von der Erhebung ausgeschlossen. Bei Datenschützen schrillten angesichts dieser Pläne die Alarmglocken.
In der Dienstagsausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ äußerte Thilo Weichert, Landesbeauftragter für Datenschutz in Schleswig-Holstein, starke Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Vorhabens. Demnach sei das Ganze ein Verstoß gegen das Telekommunikations- oder Telemediengesetz, je nachdem, ob man das Angebot von T-Entertain als klassisches Fernsehprogramm ansehe oder nicht. Weichert befürchtet zudem, dass die erhobenen Daten zu einem späteren Zeitpunkt zum Beispiel für Werbezwecke zweckentfremdet werden könnten.
Auf Anfrage von DIGITALFERNSEHEN.de wies Telekom-Pressesprecher Philipp Blank derartige Befürchtungen als unbegründet zurück: „Wir verwenden die Daten nicht für Werbezwecke, sondern um unser Angebot zu verbessern.“ Zusätzlich würden die Informationen an die TV-Sender weitergeleitet, allerdings nur in Form anonymer Statistiken, um keinerlei Rückschlüsse auf einzelne Nutzer zu ermöglichen. Ohnehin soll die Erhebung der Daten pseudonymisiert durchgeführt und anonymisiert ausgewertet werden, sodass keine Rückschlüsse auf die Abonnenten möglich seien.
Die Frage, ob die ab August geplante Erhebung der IPTV-Quoten durch die Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF) eine weitere Datenerhebung nicht überflüssig mache, verneinte Blank: „Die Erhebung der AGF berücksichtigt nicht spezifische Produkt-Features von Entertain wie Videoload und die Nutzung des TV-Archivs.“
Bei der geplanten Datensammlung sollen nach Angaben des Pressesprechers neben den konsumierten Inhalten auch die Ein-, Aus- und Umschaltvorgänge sowie die Anzahl der Verbindungen von Set-Top-Boxen zur Entertain-Plattform und die Länge der Nutzungsdauer ermittelt werden. Auch die Anzahl der Schaltvorgänge und die Menge der aktiven Kunden nach TV-Sendern, Entertain-Produktart sowie Live- oder Timeshift-Nutzung will der Anbieter erfassen. [ps]
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