Telekom-Banking-Hack: Banken müssen Beträge erstatten

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Online-Banking-Betrug, der Telekom-Kunden um über eine Million Euro gebracht hat, wirft die Frage auf, wer für den Schaden haftet. IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke sieht hier die Banken in der Verantwortung.

Am Mittwoch waren die schweren Betrugsfälle beim Online-Banking bekannt geworden, denen Telekom-Kunden zum Opfer gefallen waren. Über gestohlenen Kundendaten konnten die Hacker mit bei der Telekom bestellten SIM-Karten das m-Tan-Verfahren nutzen, um über eine Million Euro zu stehlen. Für den aufgekommenen Schaden müssen nun die Banken haften, erklärt der Kölner IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke.

„Juristisch gesehen bewirkt die ausführende Bank Zahlungsaufträge grundsätzlich zunächst aus ihrem eigenen Vermögen“, so der Kölner Anwalt. „Dafür entsteht ihr ein Anspruch auf Aufwendungsersatz gegen den Auftraggeber der Überweisung. Sollte der Kontoinhaber allerdings die Überweisung gar nicht selbst in Auftrag gegeben haben, liegt eine sogenannte ‚Geschäftsführung ohne Auftrag‘ vor.“ In dem Fall könne der Kontoinhaber seine Genehmigung verweigern, wodurch die Bank ihren Anspruch auf Aufwendungsersatz verliere.
 
Einzig der Nachweis der fahrlässigen oder grob fahrlässigen Handlung durch den Kunden und somit einer Mitverursachung des Schadens würde den Kunden haftbar machen. Bei fahrlässiger Handlung stünde ein Betrag von 150 Euro im Raum, bei grob fahrlässigem Handeln haftet der Kunde für den gesamten Schaden. Im konkreten Fall ist aber nicht klar definiert, wann fahrlässiges Verhalten vorliegt. Banken stünden laut Solmecke auf dem Standpunkt, das bereits das Nutzen von Rechnern mit veralteter Antivirensoftware diesen Tatbestand erfüllt, was aber nicht gesetzlich geklärt sei.
 
Im Fall der Telekom-Kunden „ist ein grob fahrlässiges Verhalten nicht anzunehmen, da der Schaden gar nicht erst entstanden wäre, wenn die zweite SIM Karte nicht so leicht von den Betrügern hätte beantragt werden können“, erklärt Solmecke. Weiter das m-Tan-Verfahren zu nutzen hält der IT-Anwalt nicht für sicher, da der Zugriff auf Mobiltelefone immer häufiger erfolge. Alle Anwender, die ihre Bankgeschäfte online betreiben, sollten vor allem Maßnahmen gegen Phishing ergreifen. [buhl]

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5 Kommentare im Forum
  1. AW: Telekom-Banking-Hack: Banken müssen Beträge erstatten müssen oder "vermutlich müssen" sind schon unterschiede oder ? Sind ja nur seine Vermutungen. Ohne Urteil müssen Banken ja überhaupt nix, genau wie Versicherungen, die meist die Kunden mit Ausreden abwimmeln.
  2. AW: Telekom-Banking-Hack: Banken müssen Beträge erstatten Ich würde ja eher die Telekom als haftbar ansehen, da die den Murks mit der neuen SIM Karte zu verantworten haben...
  3. AW: Telekom-Banking-Hack: Banken müssen Beträge erstatten Die Telekom gibt unbefugten dritten Kopien von Sim-Karten raus ohne Kontrollen und die Banken sollen haften? Da werden sicherlich noch Klagen folgen....
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