Telefilm Saar wusste schnell über Wedels Verhalten Bescheid

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Bei der Telefilm Saar waren die Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Regisseur Dieter Wedel schon vier Tage nach dem mutmaßlichen Vorfall bekannt.

Das berichtet das „Zeit-Magazin“ in seiner aktuellen Ausgabe. Die Schauspielerin Esther Gemsch hatte im Januar in der Wochenzeitung „Die Zeit“ einen mutmaßlichen Vergewaltigungsversuch geschildert, bei dem Wedel sie 1980 gewürgt haben soll. Den Akten der Produktionsfirma sei zu entnehmen, dass bereits vier Tage nach der mutmaßlichen Vergewaltigung die gesamte Leitung der damaligen Tochterfirma des Saarländischen Rundfunks (SR) in den Vorfall eingeweiht gewesen sei, so das „Zeit-Magazin“.

Auch der SR-Fernsehprogrammdirektor sei informiert gewesen. Ein Sprecher des Senders in Saarbrücken bestätigte die Angaben am Donnerstag. Eine interne „Task Force“ unter Federführung von Justiziar Bernd Radeck untersucht die Vorgänge zurzeit. Sie habe mittlerweile zehn Augenzeugen gehört. Die Untersuchungen sollen voraussichtlich Mitte April abgeschlossen sein, sagte der SR-Sprecher. Dann will der Sender die Ergebnisse präsentieren.
 
Esther Gemsch war 1980 für die TV-Serie „Bretter, die die Welt bedeuten“ als Schauspielerin engagiert, die von der Telefilm Saar produziert wurde. Bei der mutmaßlichen Vergewaltigung habe sie Verletzungen erlitten, weshalb sie ihre Rolle nicht habe weiterspielen können, berichtete sie der „Zeit“. Ihre Vorwürfe waren auch in einem internen Bericht des SR festgehalten worden. Der Anwalt von Dieter Wedel hatte die Vorwürfe damals zurückgewiesen.

[dpa]

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1 Kommentare im Forum
  1. Das war 1980 und hat offensichtlich nicht für weitere rechtliche Schritte gereicht bzw. der Dame war die Karriere dann wohl doch wichtiger als der ungewisse Ausgang eines Prozesses. Nun nach 38 Jahren zieht Esther Gemsch ihren ungbewiesenen Vorwurf wieder raus, wohl in der Hoffnung damit in den Käseblätten etwas Geld zu verdienen. Den die Filmografie ist doch äußerst dünn und § 177 StGB verjährt nach 20 Jahren.
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