
Die Bundesländer wollen keine weiteren Ausnahmen beim Sponsoring-Teilverbot für ARD und ZDF zulassen. Lediglich „besonders bedeutsame Veranstaltungen“ sollen von dem Verbot ausgenommen werden.
„Es ist ganz klar, dass es keine Ausnahmeregelungen für weitere Sportarten geben wird“, sagte der Leiter der in Medienfragen federführenden Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, Martin Stadelmaier (SPD), am Sonntag der Nachrichtenagentur epd. Ab 2013 soll Programmsponsoring bei ARD und ZDF nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht mehr erlaubt sein. Ausnahmen soll es lediglich für Großereignisse wie die Fußball-Weltmeisterschaften oder Olympische Spiele geben.
Laut Stadelmaier haben sich die Chefs der Staatskanzleien bei ihrer Sitzung am Donnerstag darauf verständigt, zusätzlich keine weiteren Ausnahmen zuzulassen. Anderenfalls mache die Gesetzesänderung keinen Sinn mehr. „Wenn sich die Sender jetzt dahinter verstecken und sagen, dass sie bestimmte Sportereignisse nicht mehr übertragen könnten, dann ist das ein Witz“, sagte der SPD-Politiker. Gerade für die Sportberichterstattungkleinerer Sportarten erhielten ARD und ZDF Gebührengelder.
Die Sportministerkonferenz hatte Anfang November gefordert, die Ausnahmen müssten auf „national und international besonders bedeutsame Sportveranstaltungen“ erweitert werden. Auch die ARD und die Sponsorenvereinigung S20 kritisierten das geplante Teilverbot. Wie die ARD mitteilte, könnten durch das Verbot künftig 46 Prozent aller ARD-Sportsendungen nicht mehr beworben werden. Das treffe besonders den Wintersport und die Leichtathletik. Aber auch viele kleinere Sportarten seien betroffen.
Die Bundesländer hatten sich über das Teilverbot für Sponsoring geeinigt, um den Privaten entgegenzukommen. Das Verbot soll im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag umgesetzt werden, der bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Dezember unterzeichnet werden soll. [mw]
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