Im Streit um eine Reportage des „Team Wallraff“ konnte RTL einen juristischen Erfolg verbuchen. Das Landgericht Köln wies zahlreiche Verbotsanträge der klagenden Marseille-Kliniken zurück.
Die Enthüllungen der Undercover-Journalisten des „Team Wallraff“ sind vor allem für die betroffenen Unternehmen unerfreulich. Die Reaktionen fielen bisher jedoch meist moderat aus. Nur die Marseille-Kliniken suchten offen die juristische Konfrontation mit dem Sender RTL und strengten bereits mehrere Verfahren an. Dabei konnte der Klinikbetreiber sogar kleinere Erfolge wie etwa einstweilige Verfügungen gegen die Ausstrahlung einer Folge im Internet sowie vor dem Landgericht Hamburg gegen bestimmte Aussagen erwirken. In einem weiteren Fall konnte nun jedoch RTL einen Erfolg vor Gericht verbuchen.
Am Mittwoch entschied das Landgericht Köln in weiten Punkten gegen die Marseille-Kliniken. Diese hatten gegen die Folge „Das Pflegedilemma: Am Ende ohne Würde“ vom 5. Mai 2014 geklagt und versucht, 13 Verbote zu erwirken. Bis auf zwei Äußerungsanträge und dem Verbot zur Weiternutzung eines Bildes wurden die Anträge jedoch alle abgelehnt. Bestätigt wurde dabei auch, dass RTL in seiner Sendung personelle Missstände und eine mangelhafte Ausstattung zum Thema machen konnte.
Mit dem Urteil im Rücken sieht sich RTL mit der Sendung weiter auf dem richtigen Weg. „Die drei gegen uns erwirkten Verbote nehmen wir zur Kenntnis und werden diese prüfen. Unabhängig davon bestätigt uns das Urteil sehr umfänglich in unserer investigativen Linie, von der wir uns auch in Zukunft nicht durch überaus klagefreudige Unternehmensvorstände abhalten lassen“, erklärte RTL-Sprecher Matthias Bolhöfer auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN.
Welche Auswirkungen das Urteil auf ähnlich gelagerte Fälle im Streit zwischen Sender und Klinikbetreiber hat ist noch unklar. Gegen das Urteil, nach dem die Marseille-Kliniken zudem 75 Prozent der Gerichts- und Anwaltkosten tragen müssen, kann das Unternehmen noch Berufung einlegen. Auf eine Anfrage nach der geplanten Reaktion auf das Urteil haben die Marseille-Kliniken noch nicht reagiert. [buhl]
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