Tarif-Forderung der VG Media gegen Google abgewiesen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes hat im Streit zwischen deutschen Verlagen und Google um die Anwendung des Leistungsschutzrechtes eine Entscheidung gefällt: Demnach kann das Gesetz angewendet werden, der geforderte Tarif der VG Media wurde aber als zu hoch abgelehnt.

Seit das Leistungsschutzgesetz in Kraft getreten ist, versuchen die deutschen Verlage im Kampf mit Google ihre Ansprüche geltend zu machen. Das 2013 eingeführte Recht ermöglicht Verlagen, Suchmaschinen die Nutzung von Presseerzeugnissen zu untersagen, sobald die Nutzung über einzelne Wörter oder Textausschnitte („Snippets“) hinausgeht. Die Verwertungsgesellschaft VG Media, die die Interessen der Verlage vertritt, hatte daraufhin einen Tarif von etwa sechs Prozent des Umsatzes von Google gefordert. Dieses Ansinnen wurde nun von der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (Dpma) zurückgewiesen.

Zwar stellte die Schiedsstelle fest, dass das Gesetz „unter einschränkender Auslegung“ anwendbar ist, forderte dafür aber auch von der VG Media eine konkrete Wortzahlgrenze für die „Snippets“ und schlägt eine Obergrenze von sieben Wörtern unter Ausschluss der Suchbegriffe vor. Der angesetzte Tarif sei dagegen in gegenwärtiger Form nicht angemessen, denn die „zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage der tariflich definierten Umsätze der Suchmaschinenbetreiber und News Aggregatoren sind nach der Auffassung der Schiedsstelle zu weit gefasst.“
 
In der Beurteilung der Entscheidung gehen die Meinungen der betroffenen Parteien auseinander. Während sich die VG Media in ihrer Auffassung bestätigt sieht und betonte, dass Google verpflichtet sei, eine Vergütung zu zahlen und der Tarif grundsätzlich anwendbar sei, sieht der Internetriese das Ansinnen der Interessenvertretung als gescheitert an und erklärte: „Wir möchten keine juristischen Auseinandersetzungen mit Verlagen führen. Viel lieber wollen wir mit ihnen zusammenarbeiten.“
 
Die VG Media war bei ihrem Vorgehen gegen Google erst Anfang September vom Bundeskartellamt abgewiesen worden. [buhl]

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