„Tagesschau“-App: OLG weist Klage ab

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Klage gegen die „Tagesschau“-App ist vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen worden. Eine Klage in nächster Instanz wurde jedoch zugelassen.

Die Verlegerklage gegen die „Tagesschau“-App ist vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen worden. Das Gericht stellte am Freitag in zweiter Instanz fest, dass die ARD für den Internetauftritt „Tagesschau.de“ und die daraus abgeleitete App die nötige Genehmigung besitze. Das OLG ließ eine Revision zum Bundesgerichtshof zu.

Zeitungsverleger halten die kostenlose „Tagesschau“-App für unfaire Konkurrenz, weil die ARD sie mit dem Rundfunkbeitrag finanziert. In erster Instanz hatten sie vor dem Landgericht Köln Recht bekommen, doch dieses Urteil wurde nun aufgehoben. Das Oberlandesgericht stellte fest, die Frage, ob das Angebot „presseähnlich“ sei, spiele bei der Prüfung der Zulässigkeit der App für Tablet-Computer keine Rolle. [dpa/hjv]

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