Monatelang saßen sie zu Gesprächen zusammen, jetzt gibt es erstmal Sendepause: Der Internet-Streit zwischen Zeitungsverlegern und den öffentlich-rechtlichen Anstalten geht in eine neue Runde.
Die Gespräche zwischen den Zeitungsverlegern mit ARD und ZDF über die Internet-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender sind vorerst gescheitert. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) kündigte am Montag die Fortsetzung der Klage gegen die „Tagesschau“-App vor dem Landgericht Köln an. Die Sender seien nach mehreren Gesprächsrunden von einem unterschriftsreifen Kompromiss abgerückt, sagte BDZV-Präsident Helmut Heinen in Berlin. Offenbar stehe die Gesamtheit der Rundfunkhäuser bei der Frage der Textangebote in den Telemedien nicht hinter dem Verhandlungsergebnis.
Die ARD betonte dazu, der Senderverbund sei bereit, weiter zu verhandeln. Bei einem Punkt seien aus Sicht von ARD und ZDF noch Änderungen wünschenswert, erklärte die ARD, nannte aber keine Einzelheiten. Die Fortführung des Gerichtsverfahrens stehe nicht im Widerspruch zu einer möglichen gemeinsamen Erklärung, die ja keine juristische, sondern vielmehr eine medienpolitische Stellungnahme sein solle. Auch das ZDF erklärte, der Sender sei an einer Einigung interessiert, der Fernsehrat wolle sich Anfang Juli mit dem Thema befassen.
„Wir sind enttäuscht“, erklärte Heinen. „Es ist bedauerlich, dass die Selbstverständlichkeit einer Überprüfung des Textumfangs in gebührenfinanzierten Angeboten nicht allen Sendeanstalten vermittelbar ist“. Das Kölner Landgericht hatte ARD und ZDF sowie den Zeitungsverlegern eine außergerichtliche Einigung nahegelegt. Da die Frist zur Stellungnahme an diesem Montag abgelaufen sei, müssten die Verlage die im vergangenen Jahr angeschobene Klage gegen die umfangreichen Textinhalte der „Tagesschau“-App nun fortsetzen, erklärte Heinen. Der neue Gerichtstermin ist für den 28. Juni vorgesehen.
Hintergrund ist die Klage von acht Verlagen gehen die kostenlose „Tagesschau“-Anwendung für Tablet-PCs und Smartphones. Die Verleger betrachten dies als unfaire Konkurrenz zu ihren kostenpflichtigen Angeboten, da die App mit langen Texten neben „Tagesschau“-Videos „presseähnlich“ sei. Nach Ablauf der Frist für Einigung an diesem Montag wollen die Verleger nun weiter den Klageweg beschreiten.
Die Zeitungsverleger sehen diese Vorgaben verletzt. Deshalb hatten der Axel Springer Verlag („Welt“, „Bild“), die WAZ Mediengruppe, die „Süddeutsche Zeitung“, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, M. DuMont Schauberg („Kölner Stadt-Anzeiger“, „Berliner Zeitung“), das Medienhaus Lensing („Ruhr Nachrichten“), die „Rheinische Post“ sowie die Medienholding Nord („Flensburger Tageblatt“, „Schweriner Volkszeitung“) geklagt.
Auch das Vorstandsmitglied der Mediengruppe M. DuMont Schauberg, Franz Sommerfeld, äußerte sich enttäuscht: „Die sorgfältig erarbeitete gemeinsame Erklärung von Verlegern und ARD und ZDF wäre ein Signal für Qualitäts-Journalismus in einem dramatischen Umbruch der Medienlandschaft gewesen“, hieß es in einer Stellungnahme. Dass sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nun von diesem gemeinsamen Papier abwendeten, zeige mangelndes Verantwortungsbewusstsein. „Abgesichert und hoch subventioniert durch die Rundfunkgebühren suchen sie nun – unter Verletzung der gesetzlichen Regelungen – die Konkurrenz mit den Zeitungen im Netz“.
Die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel hatte in der vergangenen Woche erklärt, dass die Sender auch über die jüngst vom Medienhaus Axel Springer erworbenen Internet-Rechte für die Bundesliga mit den Verlegern sprechen wollten. Bisher sei man davon ausgegangen, dass die TV-Sender den Schwerpunkt auf Video-Angebote setzen, die Verlage auf Text. Man wolle von den Verlegern nun Einzelheiten kennen, wie die Entwicklung hier weitergehen werde[dpa/rh]
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