„Tagesschau“-App: Gericht legt Parteien Einigung nahe

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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„Halten Sie es für völlig ausgeschlossen, wenn man mal redet?“, hat der Vorsitzende Richter Dieter Kehl des Kölner Landgericht zum Auftakt des Verfahrens um die „Tagesschau“-App gefragt. Das Gericht legte Zeitungsverlegern und ARD nah, sich untereinander zu einigen.

Ein möglicher Kompromiss könne sein, dass die Inhalte, die sich nicht direkt auf die Sendung beziehen, in der „Tagesschau“-App abgespeckt und die sendungsbezogenen Inhalte vertieft würden. Der erste Verhandlungstermin zur Klage der Verleger endete schon nach einer Stunde.
 
Im Juni sind acht Zeitungsverlage gegen die umstrittene „Tagesschau“-App der ARD vor Gericht gezogen. Sie sehen sich durch die journalistischen Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Senders wirtschaftlich benachteiligt. Die Verlage stoßen sich vorallem an eigenständigen Hintergrundartikeln, die von der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt zusätzlich zu Video- und Online-Inhalten in der „Tagesschau“-iPad-Version bereitgestellt werden.

Das Angebot habe angesichts der bestehenden Pressevielfalt im Netz nichts mehr mit einer Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten zu tun und verstoße somit gegen geltendes Recht, hatte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) bereits kurz vor Weihnachten erklärt.
 
Trotz zahlreicher Gesprächen und Bekundungen von Kompromissbereitschaft hatten die ARD und die Verlage sich in den vergangenen Wochen nicht außergerichtlich einigen können. Seit dem heutigen Donnerstag muss sich nun das Kölner Landgericht mit der Frage beschäftigen, ob die App mit ihrer Presseähnlichkeit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt oder zum Grundversorgungsauftrag der Öffentlich-Rechtlichen gehört.
 
Geklagt haben der Axel Springer Verlag („Welt“, „Bild“), die WAZ Mediengruppe, die „Süddeutsche Zeitung“, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, M. DuMont Schauberg („Kölner Stadt-Anzeiger“, „Berliner Zeitung“), das Medienhaus Lensing („Ruhr Nachrichten“), die „Rheinische Post“ sowie die Medienholding Nord („Flensburger Tageblatt“, „Schweriner Volkszeitung“). [dpa/js]

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2 Kommentare im Forum
  1. AW: "Tagesschau"-App: Gericht legt Parteien Einigung nahe Ich rate der ARD, sich von den Zeitungsverlegern nicht in die Ecke drängen zu lassen. Als es den Tageszeitungen wirtschaftlich noch gut ging und diese Renditen von teilweise über 20% abwarfen (z. B. die Blätter eines namhaften Medienkonzerns aus dem Ruhrgebiet), hat es niemanden gestört, dass sich ARD und ZDF im Internet ausgebreitet haben. Jetzt, wo einige Verlage selbstverschuldet am Rande des Abgrundes stehen, würde man den Öffentlich-Rechtlichen am liebsten sämtliche Onlineaktivitäten verbieten. Mein Kompromissvorschlag: ARD und ZDF verzichten auf ihre Apps und Internetauftritte, die Zeitungsverleger geben im Gegenzug sämtliche Beteiligungen an den Privatfernsehsendern und Privatradios auf. Einverstanden, Herr Nienhaus?
  2. AW: "Tagesschau"-App: Gericht legt Parteien Einigung nahe Bei geschätzten 10 Millionen Smartphones in 2011 kann man das Eine wohl kaum mit dem Anderen vergleichen. Ich kann mich nicht erinnern, dass die "Ausbreitung der ÖR" im Internet jemals kommentarlos verlaufen wäre (siehe auch: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk) und dass es einen Unterschied macht, ob "unübersichtlich" per Website oder perfekt angepasst und integriert auf dem Smartphone gestreamt wird, dürfte wohl klar sein. Übrigens: Dass die Internet-Aktivitäten durch eine GEZ Gebühr auf mobile Devices finanziert wird, sorgt bereits seit 2006 für Unmut.
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