Im Rechtsstreit mit Daimler um die Ausstrahlung einer Reportage hat der SWR erneut Recht bekommen. Das Oberlandesgericht in Stuttgart wies die Berufung des Automobilkonzerns am Mittwoch zurück. Daimler kündigt weitere juristische Schritte an.
Was bereits erwartet wurde, ist am Mittwochnachmittag eingetreten: Auch in zweiter Instanz bekam der Südwestrundfunk (SWR) im Streit mit Daimler um die Ausstrahlung einer kritischen Reportage Recht.
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bestätigte damit das Urteil des Landesgerichts Stuttgart. In der Urteilsbegründung hieß es, dass der Filmdreh zwar das Hausrecht des Konzerns verletzt habe, der aufgedeckte Missstand den Eingriff in die Rechte des Unternehmens jedoch rechtfertige.
Der SWR hatte für den Beitrag „Hungerlohn am Fließband“ einen Reporter mit versteckter Kamera in ein Daimler-Werk eingeschleust. Dieser hatte festgestellt, dass viele Mitarbeiter mit Werkverträgen ausgestattet seien und ihren Lohn mit Hartz IV aufstocken müssten.
Das OLG ließ eine Revision von Daimler vor dem Bundesgerichtshof nicht zu, der Autobauer werde aber eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen, wie eine Firmensprecherin ankündigte. [buhl]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com