Im Streit um eine Undercover-Reportage des Südwestdeutschen Rundfunks (SWR) über Leiharbeiter bei Daimler musste der Autobauer erneut eine Niederlage hinnehmen. Der Bundesgerichtshof wies eine Nichtzulassungsbeschwerde zurück.
Mit seiner Reportage „Hungerlohn am Fließband“ über die Praxis von Daimler, Leiharbeiter als Werksvertrags-Mitarbeiter zu deutlich niedrigeren Bezügen einzusetzen, hat SWR-Reporter Jürgen Rose nicht nur viel Staub aufgewirbelt, sondern auch eine juristische Auseinandersetzung in Gang gesetzt, in der die Daimler AG vergebens versucht, eine wiederholte Ausstrahlung der Sendung zu untersagen. Nun hat auch der Bundesgerichtshof gegen den Autobauer entschieden.
Nachdem Daimler bereits von dem Landgericht Stuttgart und dem Oberlandesgericht Stuttgart mit seiner Klage gescheitert war, wollte der Konzern nun vor dem BGH gegen diese Urteile in Revision gehen. Die Karlsruher Richter wiesen die Nichtzulassungsbeschwerde jedoch ab, wie der Südwestdeutsche Rundfunk am Mittwoch mitteilte. [buhl]
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