Am heutigen Dienstag ist der Entwurf für den neuen SWR-Staatsvertrag vorgestellt worden. Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz werden sich demnach zukünftig aus dem Rundfunkrat des Südwestrundfunks zurückziehen. Der Programmauftrag des SWR soll zudem präzisiert werden.
Am Dienstag ist der Entwurf für den neuen SWR-Staatsvertrag von den Landesregierungen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vorgestellt worden, der die aktuelle Fassung aus dem Jahr 1997 ablösen soll. So werden in Zukunft die beiden Landesregierungen aus dem Rundfunkrat des SWR ausscheiden, um die Staatsferne der Sendeanstalt zu gewährleisten. Ein Vertreter der Sinti und Roma soll den freien Platz übernehmen. Um die regionale Identität des SWR auszubauen, muss zukünftig außerdem ein 30-prozentiger Landesanteil eingehalten werden.
Der neue Entwurf wurde auf Grundlage der im Juni vereinbarten Eckpunkte ausgearbeitet und soll nun in den nächsten Monaten diskutiert werden. Außerdem soll der Verwaltungsrat um drei staatsferne Mitglieder ausgebaut werden. In Verwaltungsrat und Rundfunkrat soll dem neuen Entwurf zufolge der Frauenanteil über eine Quotenregelung auf mindestens 40 Prozent erhöht werden. Ziel des neuen Staatsvertrags soll es sein, die zweitgrößte ARD-Anstalt moderner und flexibler zu machen.
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