Nachdem die Verwertungsgesellschaft für Privatsender, VG Media, in den letzten Wochen vehement auf einer Vergütung der Sendeunternehmen für die Anfertigung von Privatkopien ihres Programms bestanden hatte, konnte sie jetzt einen ersten Erfolg erzielen. Ein Rechtsgutachten bewertet den Ausschluss von Sendeunternehmen von der Privatkopievergütung als europarechtswidrig.
Die VG Media hat heute ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Matthias Leistner präsentiert, nach dem der Ausschluss von Sendeunternehmen von der Privatkopievergütung europarechtswidrig ist. Der Bonner Professor für Urheber- und Wettbewerbsrecht kommt zu dem Schluss, dass § 87 Abs. 4 des Urheberrechtsgesetz im Sinne der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum „gerechten Ausgleich“ gegen die europäischen Vorgaben aus der Urheberrechts-Richtlinie verstößt.
Leistner betonte bei seinem Vortrag vor Abgeordneten des DeutschenBundestages, dass der deutsche Gesetzgeber verpflichtet sei, zugunstender Sendeunternehmen die tatsächliche Zahlung eines gerechten Ausgleichssicherzustellen. „Dazu könnte lediglich der letzte Halbsatz des § 87Abs. 4 UrhG gestrichen werden“, so Leistner.
Die VG Media siehtsich durch das Rechtsgutachten in ihrem Ziel bestätigt, privateTV-Sender an der Privatkopievergütung zu beteiligen. „50 Jahre nach derSchaffung der Privatkopie im Urheberrechtsgesetz und nahezu 30 Jahrenach dem Markteintritt der privaten Sendeunternehmen ist es allerhöchsteZeit, im Einklang mit dem europäischen Recht die Sendeunternehmen nunendlich mit den anderen Rechteinhabern gleichzustellen“, erklärteVG-Media-Geschäftsführerin Maren Ruhfus bei der Präsentation desGutachtens heute in Berlin. [mh]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com