Verkehrsminister Scheuer verschärft die Vergaberegeln für 5G-Frequenzen. Damit gibt er ländlichen Räumen Rückendeckung bei der Versteigerung. Entsteht dadurch ein Mast-Dschungel?
Der Bund will die Auflagen für Betreiber der fünften Generation der Mobilfunkkommunikation verschärfen. Netzbetreiber sollen bei 5G-Lizenzen mehr in die Pflicht genommen werden als bisher geplant, berichtet die „FAZ“.
Der CDU-Politiker erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass nicht nur an Bundesstraßen, sondern auch an Landstraßen die Betreiber künftig das schnelle Internet ermöglichen sollen: „Nicht nur die Metropolen sollen von der Digitalisierung profitieren, sondern gerade auch die ländlichen Regionen“. Demnach schütze Verkehrsminister Andreas Scheuer mit einer Regulierung der Vergaberegeln die Räume auf dem Land.
Noch diesen Monat sollen die Vergaberegeln festgelegt werden. Auf dessen Grundlagen werden dann 2019 die 5G-Frequenzen versteigert. Die Landstraßen waren laut „FAZ“ in einem früheren Entwurf von der 5G-Ausbaupflicht explizit ausgenommen.
Die Folge der potenziellen neuen Regelung könnte ein verändertes Landschaftsbild sein. So braucht man weitaus mehr 5G-Masten als Anlagen im bisherigen 4G-Standard. Der Grund: Die Reichweite der 5G-Masten ist gering – die Datenübertragung dafür schnell. [PMa]
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