Nun erreicht der Streit um den Rundfunkbeitrag Karlsruhe. Nachdem bisher alle Klagen scheiterten werden mehrere Kläger, die in der 2013 eingeführten Haushaltsabgabe eine „Zwangsabgabe“ sehen, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Der Streit um den Rundfunkbeitrag geht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiter. Seine Kanzlei werde Verfassungsbeschwerde einlegen, sagte Sascha Giller von PWB Rechtsanwälte in Jena. Sie vertritt mehrere Mandanten, die gegen den Beitrag geklagt hatten, den sie als „Zwangsabgabe“ betrachten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte im März, das seit 2013 geltende Beitragsmodell verstoße nicht gegen die Verfassung. Derzeit müssen auch diejenigen den Beitrag von aktuell 17,50 Euro im Monat bezahlen, die gar kein Fernseh- oder Radiogerät besitzen.
Noch liege ihm die schriftliche Urteilsbegründung nicht vor, sagte Giller der Deutschen Presse-Agentur. Er gehe davon aus, die Verfassungsbeschwerde bereits im Juni einreichen zu können. Eine Entscheidung in Karlsruhe sei nicht mehr in diesem Jahr zu erwarten. „Das braucht erfahrungsgemäß seine Zeit“, sagte Giller. „Wir denken, dass das erst im Frühjahr 2017 sein wird.“[dpa/kw]
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