Streit um Drittsendezeiten: Sat.1 siegt vor Gericht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Sat.1 hat sich erfolgreich dagegen gewehrt, drei Produktionsfirmen Sendeplätze in seinem überregionalen Programm einräumen zu müssen.

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße gab einem entsprechenden Eilantrag des Privatsenders statt, wie es am Freitag mitteilte. Die für Sat.1 zuständige rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt (LMK) hatte im Februar an drei Produktionsfirmen Zulassungen vergeben. Sat.1 hätte ab Anfang März Sendeplätze zur Verfügung stellen müssen, klagte aber dagegen (DF berichtete).

Das Gericht habe die damalige Entscheidung der LMK „bei summarischer Prüfung als rechtswidrig“ befunden, heißt es in der Mitteilung. Die Zulassungen an die Produktionsfirmen hätten nicht erteilt werden dürfen. Das Verfahren sei damals „nicht im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags“ gelaufen. Parallel sei nämlich ein anderes Zulassungsverfahren, in dem es um die Jahre ab 2013 ging, noch nicht ganz abgeschlossen gewesen.
 
Konkret ging es um drei rund einstündige Zeiträume – einer am Samstagabend und zwei in der Nacht auf Dienstag zum Mittwoch. Am Dienstagabend kurz nach 23 Uhr sollten etwa die Sendungen „Spiegel TV Reportage“ oder „Focus TV Reportage“ der Produktionsfirma DCTP laufen. Zu den anderen Zeiten waren Formate einer Münchner und einer Kölner Produktionsfirma vorgesehen.
 
Sat.1 begrüßte die Haltung des Gerichts. „Wir freuen uns sehr über die Entscheidung (…). Eine genaue Analyse des Urteils läuft derzeit, aber auf den ersten Blick ist das Gericht bei seiner Entscheidung in den meisten Punkten der Argumentation von Sat.1 gefolgt. Mit den Produzenten haben wir eine einvernehmliche Lösung gefunden.“
 
Grundsätzlich sind Privatsender laut Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet, Drittanbietern Sendeplätze anzubieten, sobald ihre Zuschaueranteile im Jahresdurchschnitt über zehn Prozent liegen. [dpa]

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