Gegen den Schweizer Pay-TV-Anbieter Swisscom wurde eine Geldstrafe von knapp 72 Millionen CHF verhängt. Der Konzern soll seine markbeherrschende Stellung missbraucht haben, so der Vorwurf.
Der Schweizer TV-Anbieter Swisscom hat erneute Vorwürfe zu angeblich unzulässigem Verhalten bei der Vermarktung von Sportinhalten zurückgewiesen. Dem Pay-TV-Betreiber wird vorgeworfen, eine marktbeherrschende Stellung zu besitzen, vor allem bei der Bereitstellung von nationalen Fußball- und Eishockeyübertragungen.
Am 23. Mai 2016 hatte die Schweizer Wettbewerbskommission WEKO aufgrund der Vorwürfe eine Geldbuße in Höhe von 71,8 Millionen Schweizer Franken (etwa 64,4 Millionen Euro) ausgesprochen. Konkret störte sich die Kommission daran, dass Swisscom und seine Tochterunternehmen Cinetrade und Teleclub mit dem Besitz von langfristigen Sport-Exklusivrechten unter anderem Konkurrenten jegliches Angebot auf Ausstrahlung verweigert oder in reduzierten Sportangeboten geliefert hätten. Damit sei Swisscom ein unzulässiger Wettbewerbsvorteil bei den TV-Plattformen entstanden.
Mit dem Zurückweisen der Vorwürfe wies Swisscom mit Nachdruck darauf hin, dass sie sich rechtmäßig verhalten hätten. Im Jahr 2015 hatte die WEKO aus den gleichen Gründen bereits ein Bußgeld von 143 Millionen CHF (etwa 129 Millionen Euro) verhängt, das nun mit dem neuen Bußgeld abgeschwächt wurde. Swisscom will nun vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Geldstrafe vorgehen und notfalls bis vor das Bundesgericht ziehen.
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