Die kürzlich in Nordrhein-Westfalen verabschiedete Werbereduzierung für den WDR könnte Auswirkungen auf den Rundfunkbeitrag haben. Auf der ARD-Intendantensitzung am Dienstag wiesen die Öffentlich-Rechtlichen auf eine Kompensationspflicht hin.
Ab 2017 dürfen im WDR-Radioprogramm nur noch 75 Minuten, ab 2019 sogar nur noch 60 Minuten Werbung pro Tag gesendet werden. Diese Entscheidung durch den Landtag Nordrhein-Westfalen könnte den Rundfunkzahler teuer zu stehen kommen. Denn für die Einnahmeausfälle steht der ARD eine Kompensation zu, wie die ARD-Vorsitzende Karola Wille auf der ARD-Intendantensitzung am Dienstag erklärte.
„Der Medienpolitik muss bewusst sein, dass jegliche Einschränkungen bei Werbemöglichkeiten nach dem Verfassungsgrundsatz der bedarfsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der Berechnung des Rundfunkbeitrags vollständig ausgeglichen werden müssen“, so Wille. Die Werbereduzierung habe wegen der überregionalen Zusammenarbeit auch Auswirkungen auf andere ARD-Anstalten.
Und so könnte der Rundfunkbeitrag, der 2015 erstmals überhaupt gesenkt wurde, schon bald wieder deutlich ansteigen. Laut einer Berechnung der Kommission für die Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (KEF) von 2014 würde der Beitrag um 1,26 pro Monat erhöht werden, sollten ARD und ZDF komplett auf Werbung verzichten.
Ein erneuter Anstieg war bereits von der KEF für das Jahr 2020 gefordert worden, nun könnte dies bereits früher passieren, was die ARD auch erwartet, wie Wille erklärt: „Wir haben die Veränderungen bei der Hörfunkwerbung gegenüber der KEF grundsätzlich angezeigt und erwarten eine Berücksichtigung im Rahmen des 20. KEF-Berichts.“[buhl]
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