Vor zwei Jahren hat „Star Wars“-Schöpfer George Lucas den britischen Designer Andrew Ainsworth verklagt, weil dieser ohne Erlaubnis Replikate der berühmten Stormtrooper-Helme verkaufte. Ein britisches Gericht hat die Klage jetzt abgewiesen.
Die Richter des Londoner Supreme Courts hätten ihr Urteil damit begründet, dass ein Urheberrecht ausschließlich für Kunstgegenstände gelten könne. Das berichtete die BBC am Mittwoch. Das Gericht sei nach intensiver Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Stormtrooper-Helme keine Kunstobjekte seien, hieß es. Ainsworth dürfe somit auch weiterhin seine Helme verkaufen. Eine Schadensersatzklage von George Lucas in Höhe von 20 Millionen Dollar sei ebenfalls abgewiesen worden.
George Lucas selbst hatte den Designer in den 70er Jahren damit beauftragt, das Kostüm für die Wächter des Imperiums zu entwerfen. Später begann der Brite, Kopien der berühmten Helme für rund 3 000 Euro pro Stück zu verkaufen. In den USA gewann George Lucas bereits einen Urheberrechtsstreit gegen Ainsworth. Vor zwei Jahren zog Lucas auch in Großbritannien vor Gericht, um einen weltweiten Verkaufsstopp der Helm-Kopien zu erwirken. [dm]
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