Der Streit gegen Fernsehwerbung für Wettanbieter zwischen TV-Sendern und Medienhütern gegen die nächste Runde. Der Abonnementsender Sky hat in den Augen der deutschen Medienaufsicht gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen.
Weil Sky in einer Sendung am 28. Januar gleich mehrfach Werbung und Sponsorenhinweise für den Sportwettenanbieter Bwin im Rahmen von Sponsorenhinweisen und Splitscreenwerbung ausstrahlte, habe der Sender gegen das Verbot der Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel verstoßen, teilte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) am Dienstag nach ihrer Sitzung in Halle (Saale) mit. Die ZAK untersagte auch die weitere Ausstrahlung von allen Fernsehwerbeformen für Bwin.
ProSieben wurde beanstandet, weil der Münchner Privatsender im November im Rahmen des sogenannten „Disney Day“ den Frosch Kermit im Abendprogramm in einer An- und Abmoderation auf den Kinostart des Films „Die Muppets“ hinweisen ließ, ohne dies als Werbung erkennbar gemacht zu haben. ProSieben habe den Verstoß gegen die Kennzeichunungspflicht bereits eingeräumt, hieß es seitens der ZAK.
Das Thema Sportwetten-Werbung beschäftigt die Branche bereits seit Längerem. Während die Medienhüter eine Ausstrahlung entsprechender Spots als illegal einstufen, weil in Deutschland Werbung für öffentliches Glücksspiel verboten ist, berufen sich die Sender auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Dieser hatte im September 2010 das staatliche Wettmonopol in Deutschland in seiner jetzigen Form für unzulässig erklärt.
Der Free-TV-Anbieter Sport1 sieht durch diesen Richterspruch das Werbeverbot für Glücksspiele außer Kraft gesetzt und klagt aktuell gegen die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM). Die ZAK hält dagegen: Der EuGH habe lediglich über das staatliche Sportwettenmonopol entschieden. Das Werbeverbot sei nicht unmittelbar von dem Urteil betroffen (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). [fm/ar]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com